Kantone einigen sich auf Anpassungen im Finanzausgleich

Kantone einigen sich auf Anpassungen im Finanzausgleich

17.03.2017, 15:48

In der Diskussion um den Nationalen Finanzausgleich (NFA) haben sich die Geber- und die Nehmerkantone auf Anpassungen geeinigt. Diese Vorschläge legen sie nun dem Bundesrat vor. Vor allem soll der Ressourcenausgleich von der politischen Diskussion entkoppelt werden.

Dafür soll die Ausgleichssumme des Ressourcenausgleichs direkt über das Gesetz gesteuert werden, wie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am Freitag vor den Medien in Bern bekannt gab. Damit soll das Seilziehen im Parlament, das aktuell alle vier Jahre die Beiträge festlegt, ein Ende haben.

Die Ausgleichssumme soll sich neu stärker am tatsächlichen Ausgleichsbedarf orientieren und die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons garantieren. Dieser soll so viele finanzielle Mittel zur Verfügung haben, dass er am Ende auf 86.5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts kommt. Heute gilt ein Richtwert von mindestens 85 Prozent. Der tatsächlich erreichte Wert liegt momentan aber bei 87.8 Prozent.

Zur Abfederung des Wechsels zum neuen System schlägt die KdK eine Übergangsperiode von drei Jahren vor. An der Plenarversammlung vom Freitag haben die Kantonsregierungen entsprechenden Vorschlägen einer Arbeitsgruppe zugestimmt. Der Bericht gehe nun an den Bundesrat, damit dieser eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich in die Wege leiten könne.

Der scheidende KdK-Präsident und Walliser Staatsrat Jean-Michel Cina (CVP) sprach vor den Medien von einem Kompromiss zwischen den Geber- und den Nehmerkantonen: «Beide Partner sind aufeinander zugegangen im Bewusstsein, dass Solidarität keine Einbahnstrasse ist.»

Die Anpassungen würden gemäss Projektionen dazu führen, dass einige Nehmerkantone weniger Zahlungen erhalten. Die Geberkantone würden eher entlastet. (sda)

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