Mehr als 60 Länder treffen sich am Mittwoch um 18.00 Uhr in Paris, um eine Vereinbarung zum Kampf gegen die Steuerflucht globaler Konzerne zu unterzeichnen. Darunter ist auch die Schweiz.
Das Abkommen zielt darauf ab, die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den Teilnehmerländern in einem Wurf abändern zu können, wie Frank Wettstein, Mediensprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), auf Anfrage sagte.
Das Abkommen ist Bestandteil des OECD-Projekts BEPS, an welchem auch die Schweiz aktiv beteiligt ist. Mit international abgestimmten Massnahmen soll verhindert werden, dass multinationale Konzerne ihre Gewinne in steuergünstige Länder verschieben oder sich gar ganz der Besteuerung entziehen können.
Die Schlussberichte des OECD-Projekts BEPS («Base Erosion and Profit Shifting»), welche im Oktober 2015 verabschiedet und veröffentlicht wurden, enthalten auch Empfehlungen zur Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Bislang konnten multinationale Konzerne die verschiedenen Vereinbarungen in den DBA zwischen jeweils zwei Ländern ausnutzen, um eine Besteuerung teilweise oder komplett zu umgehen. Das soll sich ändern. Um die Anpassung der zahlreichen DBA an die BEPS-Empfehlungen möglichst rasch und kosteneffizient umzusetzen, wurde ein multilaterales Instrument ausgearbeitet.
Die Schweiz habe aktiv dazu beigetragen, das multilaterale Übereinkommen so auszugestalten, dass es von der Schweiz unterzeichnet werden könnte, schreibt das SIF in einer Stellungnahme vom 25. November 2016. Das SIF stellte für den Mittwochabend weitere Informationen in Aussicht.
Anpassungen in der Schweiz
Die OECD veröffentlichte im Sommer 2013 einen BEPS-Aktionsplan mit 15 Massnahmen. Im Oktober 2015 legte die OECD 13 Schlussberichte vor, die Empfehlungen enthalten. Das Projekt ist damit abgeschlossen.
Die Schweiz habe sich im Rahmen des BEPS-Projekts an allen OECD-Arbeitsgruppen aktiv beteiligt, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement auf seiner Website. Das Land habe einige der Ergebnisse bereits berücksichtigt oder sei daran, dies mit Reformen zu tun.
Einige der Mindeststandards muss die Schweiz neu einführen. Dazu gehört beispielsweise auch die Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung). Die Unternehmen sollen jedes Jahr in einem Bericht aufzeigen, wo sie wie viel Umsatz gemacht und Steuern gezahlt haben. Diese Berichte werden dann mit anderen Staaten automatisch ausgetauscht.
Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat einer solchen multilateralen Vereinbarung zugestimmt. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. (sda)