Wallis zieht bei saisonaler Arbeitslosigkeit die Schraube an

Wallis zieht bei saisonaler Arbeitslosigkeit die Schraube an

22.11.2016, 17:52

Das Wallis weist eine der höchsten Quoten von saisonaler Arbeitslosigkeit in der Schweiz auf. Nun zieht der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Bund die Schrauben an und verschärft die Vorschriften für die Stellensuchenden.

Die saisonale Arbeitslosigkeit ist auch dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Bundes ein Dorn im Auge. Als saisonaler Arbeitslosigkeit gelten Arbeitnehmer, die sich gegen Jahresende arbeitslos melden und wenige Monate später von den gleichen Arbeitgebern wieder angestellt werden.

Das Phänomen kommt vor allem in der Baubranche vor, hinzu kommen der Tourismus und die Landwirtschaft. Alleine im November zählte das Wallis 500 neue Arbeitslose in der Baubranche. Im Januar werden es 3000 sein.

Das Wallis verzeichnet eine Rückrufquote durch den ehemaligen Arbeitgeber von 42 Prozent. Ähnliche Probleme kennen unter anderem Graubünden (47 Prozent Rückrufquote), Tessin (24 Prozent) oder Uri (22 Prozent).

Es handle sich um ein nationales Problem, sagte Oliver Schärli, Leiter des Sektion Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung in der Direktion für Arbeit des SECO, vor den Medien in Sitten. Anstatt nationale Vorschriften zu erlassen, habe man aber zunächst das Problem direkt angehen wollen.

Pilotprojekt für Stellensuchende

In der gesamten Schweiz betrage die Rückrufquote durch den ehemaligen Arbeitgeber 14 Prozent. Das System erwecke aber den Eindruck, dass gewisse Branchen von der Arbeitslosenversicherung profitierten, die von anderen bezahlt werde, sagte Schärli.

Das Wallis habe seinen Handlungsspielraum bezüglich saisonaler Arbeitslosigkeit bereits ausgeschöpft, sagte am Dienstag der Walliser Wirtschaftsdirektor Jean-Michel Cina (CVP).

Das Wallis und das SECO wollen nun in einem Pilotprojekt zusammenarbeiten, das Arbeitnehmer rascher wieder ins Berufsleben eingliedern soll. Ab dem 1. Dezember zeigt sich das Wallis deshalb weniger kulant als bisher.

Strengere Regeln zur Jobsuche

Für die Stellensuchenden gelten künftig strikte Regeln zur Anzahl und Qualität der Bewerbungen. Sie müssen sich auch in Nachbarkantonen bewerben oder riskieren sonst eine Reduktion ihres Arbeitslosengeldes.

Bewerbungen beim ehemaligen Arbeitgeber werden für den Nachweis der Arbeitsbemühungen nicht mehr akzeptiert. Der Kanton und das SECO erhoffen sich dadurch auch Folgen für die Arbeitgeber.

Da sie nach der Winterpause nicht mehr einfach auf die gleichen Arbeitskräfte zurückgreifen können, müssen sie sich flexibler zeigen, um nicht ihre besten Arbeitnehmer zu verlieren. Der Kanton fördert zudem den Austausch von Personal, sagte Peter Kalbermatten, Chef der Walliser Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.

Personalaustausch anregen

So könne beispielsweise eine Baufirma, die Ende Jahr schliesse, ihr Personal an eine Bergbahn auslagern. Die Baufirma würde den Angestellten das ganze Jahr beschäftigen, während einigen Monaten würde der Lohn aber durch die Bergbahnen ausbezahlt.

Das Pilotprojekt könne nur dann als Erfolg bezeichnet werden, wenn es die Kosten für die Arbeitslosenkasse senke, sagte Cina. «Man wird die saisonale Arbeitslosigkeit nie ganz vermeiden können, aber man muss alles tun, um sie einzuschränken.» Eine erste Bilanz wird im nächsten Frühling gezogen. (sda)

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