Mutmasslicher Schweizer Spion will vor Gericht aussagen

Mutmasslicher Schweizer Spion will vor Gericht aussagen

18.10.2017, 11:28

Kurz nach Beginn des Prozesses gegen einen mutmasslichen Schweizer Spion in Frankfurt ist die Verhandlung für Beratungen zwischen der Verteidigung und der Anklage unterbrochen worden. Der Angeklagte kündigte eine Aussage an.

Die Verteidigung will den Prozess vor dem Oberlandesgericht offenbar durch eine Absprache mit der Anklage beenden. Dem 54-Jährigen wird geheimdienstliche Agententätigkeit zur Last gelegt.

Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft dem Mann in der Anklage vor, im Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs von Juli 2011 bis Februar 2015 im Auftrag «eines Schweizer Nachrichtendienstes» die Finanzverwaltung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) ausspioniert zu haben.

Dem Angeklagten wird ausserdem zur Last gelegt, persönliche Daten von drei Steuerfahndern beschafft sowie einen Maulwurf in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert zu haben.

Steuerstreit als Hintergrund

Der mutmassliche Spion war im April in Frankfurt festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Anwälte des Angeklagten streiten einen grossen Teil der Vorwürfe ab.

Hintergrund der Affäre ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter NRW, immer wieder sogenannte Steuer-CDs mit Datensätzen mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft. Das sorgte für Verstimmungen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Das deutsche Aussenministerium forderte Aufklärung über den Fall. Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt tatsächlich seit einigen Jahren gegen mehrere nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses.

Gegen drei Steuerfahnder liegen Haftbefehle vor. Die Bundesanwaltschaft wehrt sich gegen den Vorwurf, in dem Verfahren nachrichtendienstliche Informationen verwendet zu haben. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft teilte mit, das Strafverfahren fusse nicht auf nachrichtendienstlichen Informationen. (sda/dpa/afp/reu)

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