In der Schweiz herrscht bei den Feiertagen föderalistischer Wildwuchs. In allen Kantonen sind nur gerade der 1. August, der Neujahrstag, die Auffahrt und die Weihnachtstage als Feiertage anerkannt. Alle andere Feiertage gelten nur in einzelnen Kantonen oder sogar nur in einer Gemeinde, was zu enormen Unterschieden führt.
Das zeigt ein Vergleich der gesetzlichen Feiertage in den 24 Hauptorten der Kantone. So stehen einer Neuenburgerin oder einem Herisauer nicht mal halb so viele gesetzliche Feiertage zu wie jemandem, der in Bellinzona oder in Schwyz lebt.
Besonders viele Feiertage können auch die Einwohner von Delsberg und Altdorf geniessen. Neben den Herisauerinnen und den Neuenburgern werden auch die Churerinnen und Churer nicht mit Feiertagen verwöhnt.
Gesetzliche Feiertage in den Kantonshauptorten:
Nicht gezählt wurden die nicht gesetzlichen Feiertage (Bsp. Sechseläuten) und jene Feiertage, die immer auf einen Sonntag fallen (Ostern/Pfingsten).
Quelle: www.feiertagskalender.ch (sda)