WIR Bank zwingt Kunden zum Verzicht aufs Bankgeheimnis

WIR Bank zwingt Kunden zum Verzicht aufs Bankgeheimnis

01.11.2016, 17:08

Nach dem Fall im Ausland bröckelt das Bankgeheimnis auch im Inland. Als erstes Geldhaus der Schweiz zwingt die genossenschaftliche WIR Bank de facto alle ihre Kunden zum Verzicht auf das Bankkundengeheimnis.

Für Neukunden gelte dies ab sofort, teilte die Bank mit ihren rund 100'000 KMU- und Privatkunden am Dienstag in einem Communiqué mit: «Bis Ende 2017 soll zudem von sämtlichen bestehenden Kunden eine Entbindung vom Bankkundengeheimnis vorliegen.» Kunden, die sich weigern zu unterschreiben, will die WIR Bank loswerden.

Das Bankkundengeheimnis diene der Geheimhaltung der Daten von Auslandskunden und richte sich gegen ausländische Steuerbehörden. «Für eine Bank, die sich auf den Schweizer Markt konzentriert, ergibt es folglich keinen Sinn, am Bankkundengeheimnis festzuhalten», erklärte WIR-Chef Germann Wiggli im Communiqué. Selbstverständlich stelle die WIR Bank den Persönlichkeitsschutz und den Datenschutz ihrer Kunden weiterhin sicher.

Weitergabe zu Marketingzwecken

«Wir rechnen damit, dass der automatische Informationsaustausch bald auch auf inländische Bankkunden ausgeweitet wird», erklärte Wiggli. Hier prescht die Bank nun vor. «Bei Anfragen von Behörden werden Auskünfte erteilt, wenn die entsprechenden formalen Voraussetzungen (Verfügung, Rechtsmittelbelehrung etc.) erfüllt sind», sagte Banksprecher Volker Strohm gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Auf die Frage, ob alle Behörden Auskunft erhielten, sagte der Banksprecher: «Wir erteilen wie bis anhin in Straf-, Zivil- und Konkursverfahren bei Vorliegen der entsprechenden formalen Voraussetzungen Auskunft. Gegenüber einer Polizei oder einem Strassenverkehrsamt ist dies also beispielsweise nicht der Fall.»

Dies ist aber offensichtlich nicht alles. «Der Kunde stimmt zu, dass die Bank Informationen zur Kundenbeziehung mit der Bank und Daten des Kunden bearbeiten und an Dritte im In- und Ausland weitergeben darf», heisst es in den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen der WIR Bank.

Damit hat die Bank unter anderem grünes Licht für die Verwendung und Weitergabe von Daten zu Zwecken der Verkaufsförderung, (WIR-)Umsatzförderung und Marketing, insbesondere an die Tochtergesellschaften der Bank und WIR-Teilnehmer.

Rechtlich zulässig

Rechtlich sei das zulässig, sagte der Berner Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz der Nachrichtenagentur sda. Es handle sich um keine Verletzung des Bankengesetzes, weil gemäss diesem Gesetz der Kunde auf das Bankkundengeheimnis verzichten könne. Aber die neuen Bestimmungen der WIR Bank würden den Persönlichkeitsschutz aushöhlen.

Eine Klage gegen die neuen Bestimmungen der WIR Bank wäre dennoch chancenlos. Der Bankkunde sitze am kürzeren Hebel. «Es gibt kein Grundrecht auf ein Bankkonto. Im schlimmsten Fall muss man sein Geld zu Hause unter die Matratze legen», sagte Kunz.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma sieht keinen Grund zum Eingreifen: Man habe Kenntnis von dem Fall, sagte Sprecher Tobias Lux.

Die Frage, ob das Vorgehen einer Bank mit den Bestimmungen des Schweizer Rechts (Bankenkundengeheimnis, Vertragsrecht) vereinbar sei, sei keine Frage des Aufsichtsrechts. Dies müssten letztlich Gerichte entscheiden. «Der Finma steht es daher nicht zu, hierzu eine Beurteilung vorzunehmen oder einen Kommentar abzugeben», sagte Lux. (sda)

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