BODLUV-Untersuchung sieht keine Regelverletzungen

BODLUV-Untersuchung sieht keine Regelverletzungen

22.09.2016, 15:56

Das sistierte Beschaffungsprojekt für den Ersatz des Fliegerabwehrsystems der Armee ist zwar regelkonform abgewickelt worden. Es gibt aber Verbesserungspotenzial. Das hat die von VBS-Chef Guy Parmelin in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung ergeben.

Parmelin sistierte das Projekt BODLUV 2020 (BODengestützte LUft-Verteidigung 2020) im März, weil zunächst ein Konzept für die gesamte Luftverteidigung erarbeitet werden sollte.

In den Medien tauchten dann aber Protokolle der Projektgruppe BODLUV 2020 auf. Diese belegten, dass die beiden evaluierten Raketensysteme die Anforderungen nicht erfüllten. Die Projektgruppe wollte sie trotzdem kaufen.

Parmelin ordnete eine Administrativuntersuchung an, mit deren Leitung er Kurt Grüter beauftragte, den ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Grüter hatte zu klären, ob es beim Beschaffungsprojekt Defizite in den Strukturen, Abläufen oder Kontrollen gegeben hatte, wie das Verteidigungsdepartement damals mitteilte.

Politisch nachvollziehbar

Am Donnerstag stellte Grüter in Bern seinen Abschlussbericht den Medien vor. Das Projekt sei von der Projektleitung und vom Generalunternehmen Thales Suisse weisungskonform bearbeitet worden, lautet sein Fazit im Bericht. Die Sistierung des Projekts sei politisch aber nachvollziehbar.

Nicht die Projektführung, sondern die Indiskretionen hätten das Projekt zum Absturz gebracht, hielt Grüter in seinen Schlussfolgerungen fest. «Es darf spekuliert werden, was die Gründe für diese Indiskretionen sind.» Er fragte sich, ob ein Grund die fehlende Kommunikation gewesen sein könnte.

Gemäss vertraulichen Papieren, die an die Medien gelangten und die auch der Nachrichtenagentur sda vorliegen, erfüllten die beiden evaluierten Raketen die Voraussetzungen nicht. Die deutsche IRIS-T erwies sich als nicht allwettertauglich, und die britische CAMM-ER hat eine zu geringe Reichweite.

Gemäss dem Prüfbericht des Rüstungsunternehmens Thales Suisse, das die Beschaffung vorbereitet hatte, hatte jedoch keines der beiden Systeme ein so genanntes «No Go». Gemäss Grüter sprach das Unternehmen im Prüfbericht von Leistungseinschränkungen.

Verbesserungspotenzial ortete Grüter bei der Kommunikation nach innen und nach aussen. Der Armee und auch armasuisse sei es nicht gelungen, die Politik und die Öffentlichkeit von dem Projekt zu überzeugen, hielt er im Bericht fest.

Endkosten aufzeigen

Er empfiehlt deshalb, die mutmasslichen Endkosten aufzuzeigen, wenn ein modulares System beschafft werden soll. Unterschiedliche Kostenschätzungen mit verschiedenen Systemleistungen, wie sie im Bericht ausgeleuchtet sind, seien zu vermeiden. Auch brauche es regelmässige Standberichte zu Meilensteinen, Chancen, Risiken und mutmasslichen Endkosten.

Die heutige bodengestützte Fliegerabwehr der Schweizer Armee besteht aus dem leichten Fliegerabwehrlenkwaffensystem Stinger, dem mobilen Fliegerabwehrlenkwaffensystem Rapier und dem mittleren Fliegerabwehrkanonensystem 35-mm M Flab.

Den Vertrag mit Thales Suisse, die das sistierte Beschaffungsprojekt vorbereitet hatte, hat das Verteidigungsdepartement im Frühjahr aufgelöst. Die Kündigung sei nicht aufgrund mangelhafter oder ungenügender Leistung erfolgt, hiess es damals in einer Mitteilung. (sda)

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