Erhöhte Bedrohungslage treibt WEF-Kosten in die Höhe

Erhöhte Bedrohungslage treibt WEF-Kosten in die Höhe

18.10.2016, 17:24

Eine aufgrund der Terroranschläge in Paris erhöhte Bedrohungslage hat die Sicherheitskosten des letzten World Economic Forums wachsen lassen. Die Sicherheit in Davos kostete 9.044 Millionen Franken, rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr.

Als mögliche neue Gefahr wurden Selbsmordattentäter gesehen, wie Walter Schlegel, Kommandant der Bündner Kantonspolizei und Gesamtverantwortlicher für die Sicherheit am WEF, im Vorfeld des Treffens im letzten Januar sagte. Die nachrichtendienstliche Aufklärung wurde schon im Vorfeld des WEF stark intensiviert, in Davos wurden die Polizeipräsenz erhöht und die Kontrollen ausgeweitet.

Ein fixer Kostenverteilschlüssel bestehe für die ersten acht Millionen Franken, dem Kostendach für einen «normalen Einsatz», sagte André Kraske, Mediensprecher des WEF-Ausschusses der Bündner Regierung, zu einem Artikel in der «Südostschweiz».

Demgemäss übernimmt der Bund drei Millionen Franken, der Kanton Graubünden und die Stiftung World Economic Forum zwei und die Gemeide Davos eine Million Franken.

«Erhöhte» bis «ausserordentliche Bedrohung»

Auf die Verteilung der verbleibenden 1.044 Millionen Franken hätten sich die vier Parteien in Verhandlungen geeinigt. In Anwendung kam schliesslich eine Kombination der Finanzierungsstufen «erhöhte Bedrohung» und «ausserordentliche Bedrohung», wie Kraske erklärte.

Von den Zusatzkosten für die gewachsene Bedrohung übernimmt der Bund 885'000 Franken - sofern das Bundesparlament einem Nachtragskredit von 733'000 Franken zustimmt. Der Kanton zahlt 40'000 Franken, die WEF-Organisation 120'000 Franken.

Für das WEF 2017 rechnet die Regierung mit vergleichbaren Kosten, wie Kraske erklärte. Die Bedrohungslage wird zur Zeit etwa gleich eingeschätzt, wie für das letzte WEF. Für die ersten acht Millionen Franken gilt der bekannte Verteilschlüssel. Die Übernahme der darüber liegenden Kosten wird erneut verhandelt auf der Basis des aktuellen Bundesbeschlusses.

Die gleiche Regelung gilt noch im Jahr 2018. Ob der grundlegende Kostenschlüssel für die Folgejahre neu verhandelt und allenfalls angepasst werden muss, wird derzeit geprüft. (sda)

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