Duro-Fahrer wegen Unfall von Schwellbrunn AR verurteilt

Duro-Fahrer wegen Unfall von Schwellbrunn AR verurteilt

25.11.2016, 15:44

Nach dem Unfall eines Armee-Duro in Schwellbrunn AR Anfang 2016 mit neun Verletzten hat das Militärgericht 6 am Freitag in St. Gallen den Fahrer verurteilt. Dieser war mit dem Duro im Schnee zu schnell gefahren. Einen Rüffel gab es aber auch für die Armee.

Der Vorsitzende des Militärgerichts sprach von einem «Riesenglück im Unglück», dass die Armeeangehörigen beim Unfall nicht schwerer verletzt worden seien. Der Duro mit 18 Angehörigen der Armee an Bord war am 20. Januar 2016 in einer Kurve bei Schwellbrunn ins Rutschen geraten und von der Strasse abgekommen.

Der Transporter überschlug sich im steilen Gelände mehrmals. Der Fahrer und acht weitere Insassen - alles angehende Unteroffiziere - wurden leicht bis mittelschwer verletzt. Sechs Personen mussten ins Spital gebracht werden. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.

Dem 22-jährigen Fahrer wurde vorgeworfen, er sei zu schnell in die Kurve gefahren. Das Tempo von 53 km/h sei auf der mit Schneematsch bedeckten, abfallenden Strasse deutlich zu hoch gewesen, auch wenn Tempo 80 signalisiert war. Der Auditor (militärischer Staatsanwalt) warf dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vor.

Fehlende Fahrpraxis

Er beantragte eine bedingte Geldstrafe von 80 Franken (80 Tagessätze zu 110 Franken) und eine Busse von 1100 Franken. Der Angeklagte zeigte sich vor den fünf Richtern reuig. Er sei sich aber nicht bewusst gewesen, zu schnell gefahren zu sein. Es tue ihm Leid, was passiert sei.

Der Verteidiger verneinte eine grob fahrlässige Verletzung von Verkehrsregeln. «Diesem jungen Mann fehlte es schlicht an der nötigen Erfahrung», sagte er. Der Fahrer habe zum Zeitpunkt des Unfalls den Militär-Fahrausweis erst seit ein paar Wochen besessen und sei vorher erst vier Mal mit einem Duro gefahren.

Zudem sei der Transporter mangelhaft ausgerüstet gewesen - mit nur einem statt zwei Paar Schneeketten. Dies und die Unerfahrenheit des Fahrers hätten beim Unfall eine erhebliche Rolle gespielt. Der Angeklagte habe klar einen Fehler gemacht und sei zu verurteilen, aber nur zu einer deutlich milderen Geldstrafe.

Nicht genug Schneeketten

Das Militärgericht folgte mehrheitlich der Argumentation des Verteidigers. Es verurteilte den Fahrer wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und «fahrlässigen Missbrauchs und Verschleuderung von Material» zu einer bedingten Geldstrafe von 440 Franken (40 Tagessätze zu 110 Franken) und einer Busse von 300 Franken.

Vom Vorwurf der fahrlässigen groben Verletzung von Verkehrsregeln sprach das Gericht ihn frei. Er habe einen offensichtlichen Fehler gemacht und mit einem «gewissen Leichtsinn» gehandelt, erklärte der vorsitzende Richter. Völlig unverständlich sei für ihn aber, dass die Armee bei solch winterlichen Verhältnissen die Duros nicht besser ausgerüstet habe.

Kritisch äusserte sich der Richter auch über den Adjutanten, der mit seinem Personenwagen dem Konvoi aus drei Duros vorausgefahren war. Der Adjutant - der mit seinem Wagen selber kurz ins Rutschen geraten war - hätte sofort stoppen und die nachfolgenden Duros vor der gefährlichen Kurve warnen müssen. (sda)

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