Klage abgewiesen: Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge übernehmen

Klage abgewiesen: Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlinge übernehmen

06.09.2017, 15:36

Ungarn und die Slowakei müssen sich einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen ihren Willen an der EU-internen Umverteilung von Flüchtlingen beteiligen. Die EU-Richter in Luxemburg haben am Mittwoch eine entsprechende Klage vollumfänglich abgewiesen.

Die Regierungen in Budapest und Bratislava hatten gegen die im September 2015 von den EU-Staaten beschlossene Verpflichtung zur Umverteilung von bis zu 120'000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland geklagt.

Mit dieser Massnahme wollten die EU-Länder während des gewaltigen Zustroms von Flüchtlingen im Sommer 2015 die beiden Hauptankunftsländer Italien und Griechenland entlasten.

Während einer Frist von zwei Jahren sollten 120'000 Flüchtlinge, die internationalen Schutz benötigen, in andere EU-Staaten umverteilt werden. Der Beschluss war mit einem Mehrheitsentscheid gefällt worden - gegen den Willen von Ungarn, der Slowakei, Tschechien und Rumänien.

Ungarn und die Slowakei wandten sich daraufhin ans EU-Gericht und forderten, den Beschluss als nichtig zu erklären. Sie argumentieren mit verfahrensrechtlichen Fehlern respektive mit der fehlerhaften Wahl einer ungeeigneten Rechtsgrundlage. Zudem bemängelten sie, dass der Beschluss keine geeignete Reaktion auf die Flüchtlingskrise sei.

Kritik an mangelnder Kooperation

Die Richter in Luxemburg wiesen nun die Klage in vollem Umfang ab. Sie stellten fest, dass die Umverteilung als vorübergehende Massnahme durchaus ein geeignetes Mittel sei, um Italien und Griechenland in der Flüchtlingskrise zu entlasten.

Ausserdem befanden die EU-Richter, «dass die Gültigkeit des Beschlusses nicht auf der Grundlage einer rückschauenden Beurteilung seines Wirkungsgrads in Frage gestellt werden kann». Sie verwiesen zudem auf «die mangelnde Kooperation bestimmter Mitgliedstaaten», aufgrund derer die Umverteilung von Flüchtlingen nicht so vorwärts geht wie sie sollte.

Auch widersprach der EU-Gerichtshof dem Vorwurf verfahrensrechtlicher Fehler und der Wahl einer ungeeigneten Rechtsgrundlage. Den EU-Staaten sei es erlaubt gewesen, «sämtliche vorläufigen Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägte Notlage zu reagieren», heisst es in einer Medienmitteilung.

Diese Massnahmen dürften auch von üblichen Gesetzgebungsakten abweichen, vorausgesetzt etwa diese sind «hinsichtlich ihres sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs begrenzt». «Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt», heisst es weiter.

Slowakei akzeptiert - Ungarn nicht

Die Slowakei will laut Premierminister Robert Fico das Luxemburger Urteil «voll respektieren». Gleichzeitig betonte er in Bratislava aber, dass sich an der politischen Position seines Landes damit nichts ändere - nämlich, «dass die Verteilung von Flüchtlingen nach Quoten in der Praxis nicht funktioniert», wie Peter Susko, Sprecher des Aussenministeriums, der «Welt»-Online sagte.

Scharfe Worte kommen aus Ungarn. Die Regierung kritisierte das Urteil als «unverantwortlich». Aussenminister Peter Szijjarto sagte an einer Medienkonferenz in Budapest, Ungarn werde auf jeden Fall «alle rechtlichen Mittel» ausschöpfen, um gegen den Entscheid vorzugehen. Wie Budapest das genau machen will, ist unklar, denn das EU-Gericht ist die höchste juristische Instanz der EU.

Auch Polen, welches das juristische Vorgehen gegen den Beschluss unterstützt hatte, will ebenfalls weiterhin keine Flüchtlinge übernehmen. Die Entscheidung ändere «absolut nicht den Standpunkt der polnischen Regierung, was die Migrationspolitik betrifft», sagte Ministerpräsidentin Beata Szydlo. Polens Regierung weigert sich bisher aus Sicherheitsgründen, Flüchtlinge aufzunehmen. Die Vorgängerregierung hatte der Quotenregelung zugestimmt.

EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hingegen sprach von einer «guten Neuigkeit». Erneut rief er alle EU-Staaten dazu auf, sich bei der Flüchtlings-Umverteilung solidarisch zu zeigen. Zur Weigerung Ungarns wollte er sich nicht äussern.

Gegen Ungarn, Polen und Tschechien hatte die EU-Kommission wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Flüchtlingen bereits im Juni erste Schritte eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Am Ende des Verfahrens gibt es hohe Geldstrafen für die EU-Staaten. Mit dem Luxemburger Urteil hat die Brüsseler Behörde nun eine gesicherte rechtliche Basis für ihr Vorgehen. (sda)

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