Nationalrat streicht Witwenrenten zusammen

Nationalrat streicht Witwenrenten zusammen

28.09.2016, 10:40

Um die AHV zu entlasten, hat der Nationalrat am Mittwoch die Witwenrenten zusammengestrichen. Frauen über 45 Jahre sollen keinen automatischen Anspruch mehr darauf haben.

Nach dem Willen des Nationalrats bekommen nur noch jene Frauen eine Witwenrente, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder oder Kinder in Ausbildung haben. Die Rente wird von 80 Prozent auf 60 Prozent einer Altersrente gekürzt. Im Gegenzug werden die Waisenrenten von 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben.

Die Zeiten hätten sich geändert, heute seien mehr Frauen berufstätig und hätten eine Witwenrente in der Regel nicht nötig, so der Tenor. Der Nationalrat folgte mit seinen Beschlüssen dem Bundesrat, ergänzte dessen Anträge aber um eine Härtefallklausel.

Der Ständerat hatte die Kürzung der Witwenrenten abgelehnt, weil er die Vorlage nicht zusätzlich belasten wollte. Im Nationalrat hatte die Mehrheit keine Angst vor einer Abstimmung. «Ich bin überzeugt, das Volk sieht den Handlungsbedarf», sagte Thomas Weibel (GLP/ZH) als Sprecher der vorberatenden Nationalratskommission.

Silvia Schenker (SP/BS) hatte im Sinne eines Kompromisses vorgeschlagen, lediglich die Witwenrenten von Frauen zu streichen, die nie Kinder hatten. Ihr Antrag wurde aber abgelehnt.

Ältere Herren verlieren

Der Nationalrat ist jedoch noch über die Vorschläge des Bundesrats hinausgegangen. Er beschloss, die Rente von verwitweten Geschiedenen auf den Betrag eines allfälligen Unterhaltsbeitrags kürzen. Zudem soll die Kinderrente für Eltern im Pensionsalter abgeschafft werden. Diese sei «unsozial», stellte Kommissionssprecher Weibel fest.

Die pensionierten Väter hätten den Zustupf in den meisten Fällen nicht nötig, sagte FDP-Sprecher Bruno Pezzatti (ZG). Nach Ansicht von Maja Ingold (EVP/ZH) gibt es für ältere Herren mit Kindern günstigere Lösungen als die 200 Millionen Franken, die heute für Kinderrenten bezahlt würden. Bundesrat Alain Berset bestätigte, dass die Rente fast ausschliesslich für Kinder pensionierter Männer bezahlt würden.

Schliesslich will der Nationalrat verhindern, dass Waisenrenten und Kinderrenten für Pflegekinder ins Ausland exportiert werden. Die Ansprüche im Ausland seien sehr schwierig zu überprüfen, sagte CVP-Sprecherin Ingold.

Die Linke hatte sich gegen die Einschränkung ausgesprochen. Diese treffe in erster Linie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, sagte Schenker. Auch könnten die Kinder nichts dafür, dass sie Pflegekinder seien, sagte Christine Häsler (Grüne/BE). Berset machte darauf aufmerksam, dass nur geringe Einsparungen zu erwarten wären.

Keine Indexierung

Die SVP beantragte erfolglos, die ins Ausland gezahlten Renten der Kaufkraft des jeweiligen Landes anpassen. Ziel der AHV sei es, das Existenzminimum zu sichern, sagte Thomas de Courten (BL). Dieses sei abhängig vom Wohnort der Bezüger.

Auch das treffe in erster Linie Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, sagte Yvonne Feri (SP/AG). Diese würden voraussichtlich zusätzliche Pflegeleistungen oder Ergänzungsleistungen beziehen, wenn sie in der Schweiz blieben. Lorenz Hess (BDP/BE) warnte vor dem bürokratischen Aufwand, den die Indexierung verursachen würde.

Zuvor hat der Nationalrat beschlossen, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Das entlastet die AHV um rund 1.3 Milliarden Franken. Im nächsten Block geht es um zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV und einen Stabilisierungs-Mechanismus: Die Kommission schlägt vor, das Rentenalter auf 67 Jahre zu erhöhen, falls die Sozialversicherung in Schieflage gerät. (sda)

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