Die Opfer von Asbest-Spätschäden haben bisher erfolglos auf Entschädigung geklagt. Vor zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Schweiz für ihre Verjährungspraxis gerügt.
Wie erwartet melden sich nun weitere Opfer. Sie fordern von der betroffenen Asbest-Industrie und der Suva einen Entschädigungsfonds.
Jedes Opfer soll mit 200'000 Franken entschädigt werden – bei geschätzten 2500 Asbest-Opfern ergibt das eine halbe Milliarde Franken.
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