St. Galler Kommission will Burka-Verbot im öffentlichen Raum

St. Galler Kommission will Burka-Verbot im öffentlichen Raum

14.07.2017, 11:16

Der Kanton St. Gallen soll die Gesichtsverhüllung - zum Beispiel durch eine Burka - im öffentlichen Raum generell verbieten. Dies beantragt die vorberatende Kommission des Kantonsrats. Die Regierung hatte sich gegen ein solches Verbot ausgesprochen.

Der St. Galler Kantonsrat berät im September eine Anpassung des Volksschulgesetzes, die unter anderem Kleidervorschriften vorsieht. Den Anstoss dazu gaben mehrere Motionen. Die vorberatende Kommission empfiehlt Eintreten auf die Vorlage und unterstützt weitgehend die Vorschläge der Regierung, wie der Kanton am Freitag mitteilte.

Eine Verschärfung fordert die Kommission beim Gesichtsverhüllungsverbot: Dieses soll im öffentlichen Raum generell gelten. «So ist es», bestätigte Kommissionssprecher Linus Thalmann (SVP) auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda. Im Communiqué wird das Verbot nämlich gleich wieder relativiert.

Jeden Einzelfall beurteilen

Wer im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, soll mit Busse bestraft werden, sofern die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet», heisst es. Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliege, sei im Einzelfall zu beurteilen.

Wie dies praktisch funktionieren soll, sagte Thalmann nicht. Das müsse dann im Kantonsrat diskutiert werden. Der vorberatenden Kommission gehe es darum, den Willen der Motionäre genau umzusetzen.

Die Regierung hatte sich im vergangenen April gegen ein generelles Burka-Verbot ausgesprochen. Es bestehe kein öffentliches Interesse daran, argumentierte sie. Statt dessen wollte die Regierung, dass im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen das Ablegen der Gesichtsverhüllung verlangt werden dürfe.

Kleidervorschriften in der Schule

Gesetzlich verankern will die Regierung auch Kleidervorschriften an den öffentlichen Schulen - allerdings nur allgemein: Für Schülerinnen und Schüler soll die Pflicht gelten, sich in der Schule «korrekt zu kleiden». Kleider dürften «den ungestörten Unterricht oder den Schulfrieden» nicht gefährden.

Konkrete Bekleidungsvorschriften soll der Erziehungsrat formulieren. Zudem dürfen die Schulgemeinden ergänzende Vorschriften erlassen. Nicht zulässig wäre ein Kopftuchverbot im Unterricht. Das Bundesgericht hatte Ende 2015 ein solches Verbot im Fall einer Schülerin aus St. Margrethen SG als unzulässig beurteilt.

Restriktiv bei Dispensationen

Mit einem weiteren neuen Artikel im Volksschulgesetz will die Regierung der Schulpflicht Nachdruck verleihen. Dispensationen von einzelnen Fächern, zum Beispiel dem Schwimmunterricht, aus religiösen Gründen, sollen in Zukunft restriktiver gewährt werden. (sda)

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