Schweiz
Migration

Fast wie im Mittelalter: Bundesgericht verbannt illegalen Einwanderer aus der Stadt Zürich

Ein seit 20 Jahre in der Schweiz lebender Liberianer darf die Stadt Zürich nicht mehr betreten.
Ein seit 20 Jahre in der Schweiz lebender Liberianer darf die Stadt Zürich nicht mehr betreten.
Bild: KEYSTONE

Fast wie im Mittelalter: Bundesgericht verbannt illegalen Einwanderer aus der Stadt Zürich

29.12.2015, 11:5929.12.2015, 13:02
Mehr «Schweiz»

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einem seit 20 Jahren illegal in der Schweiz lebenden Liberianer verbieten dürfen, das Gebiet der Stadt Zürich zu betreten. Der Mann hatte dort mehrere Einbrüche begangen. Das Bundesgericht hat mit diesem Entscheid das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Das SEM hatte das kantonale Urteil vom 5. März nach Lausanne weiterzogen. Das Bundesgericht hält nun in seinem Urteil fest, dass die Gefahr von Delinquenz in der Anonymität grösserer Städte ungleich höher sei als in der Agglomeration oder auf dem Land, wo eine stärkere Sozialkontrolle vorhanden sei.

Insofern könne das Ziel – die Verhinderung weiterer Delikte – mit dieser sogenannten Ausgrenzung erreicht werden. Der Liberianer hatte aber auch in anderen Orten Hausfriedensbruch und Diebstahl begangen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte die Ausgrenzung deshalb als nicht geeignet erachtet, weil grundsätzlich überall delinquiert werden könne.

Die Lausanner Richter schreiben in ihrem Entscheid ausserdem, dass die Ausgrenzung dem Betroffenen nichts verbiete, was ihm bisher nicht bereits verboten gewesen wäre, da er sich ja illegal in der Schweiz aufhalte. Und die Massnahme dürfe – wie im Gesetz vorgesehen – eine gewisse Druckwirkung auf den Betroffenen ausüben.

Das Bundesgericht in Lausanne hob das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes auf.
Das Bundesgericht in Lausanne hob das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes auf.
Bild: KEYSTONE

Ein- und Ausgrenzungen können gemäss Ausländergesetz bei Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere erlassen werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren. Insbesondere bei der Bekämpfung von Drogenhandel kommt diese Massnahme zum Einsatz.

Sie kann aber auch verhängt werden, wenn eine Ausschaffung aufgeschoben wurde oder wenn bei rechtskräftigem Ausweisungsbescheid befürchtet werden muss, dass eine Person nicht innerhalb der angesetzten Frist ausreist.  (sda/cma)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
35 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Angelo C.
29.12.2015 14:19registriert Oktober 2014
Man fragt sich immer wieder, und dies völlig ungeachtet der eigenen politischen Einstellung, wie es denn möglich sein kann, dass solche missliebigen ausländischen Dauerdelinquenten, die sich überdies seit 20 (in Worten: ZWANZIG) Jahren illegal hier aufhalten und grosswahrscheinlich noch immer Zuwendungen des Sozialamtes erhalten, nicht konsequent ausgeschafft oder gegebenenfalls in Beugehaft (um die Ausreise zu befördern) genommen werden 😡!

Das sind dann u.a. exakt diejenigen Fälle, welche eine Durchsetzungsinitiative klar zu rechtfertigen scheinen....
8013
Melden
Zum Kommentar
avatar
Wilhelm Dingo
29.12.2015 15:41registriert Dezember 2014
Es ist schon krass: da begeht einer reihenweise Einbrüche und die Gerichte dürfen sich mit dem Schutz der Rechte des Täters befinden. Schon mal an die Leute gedacht, bei welchen eingebrochen wurde? Mit Mittelalter hat das wenig zu tun, eher mit seltsamen Gesetzen.
694
Melden
Zum Kommentar
avatar
Das schnabeltier
29.12.2015 12:33registriert September 2015
Wie im mittelalter?! :) Denke dort wäre er vermutlich wegen diebstahls gehängt worden o.ä.

Nach 20 jahren illegal in der schweiz wird ihn dieses urteil bestimmt sehr betroffen machen. ☺️
543
Melden
Zum Kommentar
35
Homophobe Aussagen: Rechtsextremer Autor rechtskräftig verurteilt

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des rechtsextremen Autors Alain Soral wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass bestätigt. Der in Lausanne VD lebende Franzose äusserte sich 2021 in einem im Internet veröffentlichten Interview herablassend über die sexuelle Orientierung einer Journalistin und über Homosexuelle im Allgemeinen.

Zur Story