Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einem seit 20 Jahren illegal in der Schweiz lebenden Liberianer verbieten dürfen, das Gebiet der Stadt Zürich zu betreten. Der Mann hatte dort mehrere Einbrüche begangen. Das Bundesgericht hat mit diesem Entscheid das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Das SEM hatte das kantonale Urteil vom 5. März nach Lausanne weiterzogen. Das Bundesgericht hält nun in seinem Urteil fest, dass die Gefahr von Delinquenz in der Anonymität grösserer Städte ungleich höher sei als in der Agglomeration oder auf dem Land, wo eine stärkere Sozialkontrolle vorhanden sei.
Insofern könne das Ziel – die Verhinderung weiterer Delikte – mit dieser sogenannten Ausgrenzung erreicht werden. Der Liberianer hatte aber auch in anderen Orten Hausfriedensbruch und Diebstahl begangen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte die Ausgrenzung deshalb als nicht geeignet erachtet, weil grundsätzlich überall delinquiert werden könne.
Die Lausanner Richter schreiben in ihrem Entscheid ausserdem, dass die Ausgrenzung dem Betroffenen nichts verbiete, was ihm bisher nicht bereits verboten gewesen wäre, da er sich ja illegal in der Schweiz aufhalte. Und die Massnahme dürfe – wie im Gesetz vorgesehen – eine gewisse Druckwirkung auf den Betroffenen ausüben.
Ein- und Ausgrenzungen können gemäss Ausländergesetz bei Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere erlassen werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren. Insbesondere bei der Bekämpfung von Drogenhandel kommt diese Massnahme zum Einsatz.
Sie kann aber auch verhängt werden, wenn eine Ausschaffung aufgeschoben wurde oder wenn bei rechtskräftigem Ausweisungsbescheid befürchtet werden muss, dass eine Person nicht innerhalb der angesetzten Frist ausreist. (sda/cma)
Das sind dann u.a. exakt diejenigen Fälle, welche eine Durchsetzungsinitiative klar zu rechtfertigen scheinen....
Nach 20 jahren illegal in der schweiz wird ihn dieses urteil bestimmt sehr betroffen machen. ☺️