Hors-Sol-Gemüse und -Früchte müssen nicht mehr deklariert werden

Hors-Sol-Gemüse und -Früchte müssen nicht mehr deklariert werden

08.11.2016, 11:48

Die Hors-Sol-Deklaration auf den Verpackungen für Gemüse und Früchte wird abgeschafft. Konsumentinnen und Konsumenten werden also in Zukunft nicht mehr wissen, ob die Produkte im oder ausserhalb des Bodens gewachsen sind. Die Information sei nicht mehr relevant.

Die Schweizer Früchte- und Gemüsebauern hatten sich in den Neunzigerjahren zusammen mit dem KF auf die Deklaration für die Produkte geeinigt, nachdem Kritik an der Anbautechnik laut geworden war. Umstritten waren vor allem die Wiederverwertung der damals eingesetzten Substrat-Materialen.

Doch heute seien die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Produktion im Gewächshaus und ausserhalb des Bodens (Hors-Sol) unbestritten, teilten der Verband des Schweizer Früchte- und Gemüsehandels, der Schweizer Obstverband und der Verband Schweizer Gemüseproduzenten am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung mit dem KF mit.

So würden gezielt natürlich Nützlinge gegen Schädlinge eingesetzt, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sei deutlich reduziert worden und durch die Tröpfchenbewässerung erhielten die Pflanzen Nährstoffe und Wasser nach Bedarf. Ausserdem bestünden die Substrate mehrheitlich aus Kokosfasern, natürlicher Steinwolle oder Perlit, einem Rohstoff, der problemlos rezykliert werden könne.

Daneben trage die «bodenunabhängige Gewächshausproduktion» zur Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung bei, weil krankheits- und witterungsbedingte Ernteausfälle verhindert werden könnten. Auch der Geschmack, die Qualität und die Nachhaltigkeit der Produkte seien dem Freilandbau mindestens ebenbürtig.

Insgesamt könne Hors-Sol heute als umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft bezeichnet werden, hiess es weiter. Deshalb seien die Vorbehalte aus den Neunzigerjahren nicht mehr angebracht und die Deklaration für in- und ausländische Hors-Sol-Produkte unnötig geworden. (sda)

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