Microsoft muss im Ausland gespeicherte Daten nicht herausgeben

Microsoft muss im Ausland gespeicherte Daten nicht herausgeben

25.01.2017, 05:16

Microsoft hat in einem Rechtsstreit um die Herausgabe von Nutzerdaten in den USA einen Sieg errungen. Ein Berufungsgericht in New York urteilte am Dienstag, dass der US-Technologiekonzern US-Behörden keinen Zugang zu Nutzerdaten im Ausland gewähren muss.

Die Bundesrichter bestätigten damit ein vorheriges Urteil und lehnten einen Antrag der US-Regierung gegen die Entscheidung ab. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Aufforderung der US-Behörden an Microsoft aus dem Jahr 2013, E-Mails eines mutmasslichen Drogenhändlers herauszugeben.

Das Unternehmen stellte jedoch nur die in den USA gespeicherten Account-Daten zur Verfügung. Die Freigabe der E-Mails selbst verweigerte Microsoft mit der Begründung, diese seien auf einem Server in Irland abgelegt.

Gesetzesreform gefordert

Die Regierung hatte dagegen argumentiert, da Microsoft weiter Zugriff auf die Inhalte habe, seien diese als in den USA verblieben zu betrachten. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Allerdings fiel die Entscheidung zugunsten Microsofts nicht einstimmig. Die Richter stellten zudem fest, dass die negativen Konsequenzen der Entscheidung für die nationale Sicherheit Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen können.

Datenschützer sahen in dem Fall einen Prüfstein für die Sicherheit von Nutzerdaten. Der Chef der Rechtsabteilung bei Microsoft, Brad Smith, begrüsste die Gerichtsentscheidung. Zugleich forderte er eine Gesetzesreform mit einer klaren Regelung des Datenschutzes, damit Nutzer «sicher sind und sichergestellt ist, dass Regierungen überall die Grenzen eines jeden achten». (sda/afp)

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