Kantone wollen Stellenmeldepflicht zuerst ab 8 Prozent Arbeitslosen

Kantone wollen Stellenmeldepflicht zuerst ab 8 Prozent Arbeitslosen

29.09.2017, 17:00

Die Kantone stehen bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative auf die Bremse. Die Schwelle für eine Stellenmeldepflicht soll zu Beginn bei acht Prozent und frühestens ab Juli 2019 bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen fünf Prozent liegen, fordern sie.

Nach den Plänen des Bundesrats gilt eine Stellenmeldepflicht, wenn die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote in einem Beruf fünf Prozent erreicht. Mit diesem «Arbeitslosenvorrang» wird die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Die Details schickte der Bundesrat Ende Juni in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 6. September.

Wirtschaftsverbände kritisierten die geplante Umsetzung als nicht arbeitgeberfreundlich und forderten einen höheren Schwellenwert. Bei fünf Prozent wären nach Berechnungen des Bundesrats drei von zehn Neubesetzungen von der Stellenmeldepflicht betroffen. In seinem Bericht zur Vernehmlassungsvorlage spricht er von einer «gezielten Massnahme», die die Rekrutierung neuer Arbeitskräfte nicht unnötig erschwere.

Schritt für Schritt einführen

Nun melden sich die Kantone zu Wort, die von der Zuwanderungssteuerung mit am meisten betroffen sind. Sie sprechen sich für eine gestaffelte Umsetzung aus, wie die Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) nach ihrer Plenarversammlung vom Freitag mitteilte.

Der Schwellenwert soll demnach während einer Übergangsfrist ab Juli 2018 auf acht Prozent angesetzt werden. Sobald das System «vollzugstechnisch implementiert» und die Finanzierung der Umsetzung geklärt sei, könne der Wert auf die anvisierten fünf Prozent gesenkt werden. Frühestens könne dies ab Juli 2019 der Fall sein.

Die Kantone argumentieren mit dem zusätzlichen Aufwand: Der Schwellenwert von fünf Prozent für die Einführung der Meldepflicht führt gemäss aktuellen Schätzungen zu zusätzlichen 180'000 Stellenmeldungen zuhanden der regionalen Arbeitsvermittlungsbehörden (RAV). «Dieses Mengengerüst ist mit dem aktuellen Personalbestand und mit den vorhandenen Instrumenten (vor allem IT) nicht zu bewältigen», schreibt die KDK.

Angst vor hohen Kosten

Ein Fragezeichen setzen die Kantone des Weiteren bei den Kosten. Die erheblichen Mehrbelastungen könnten nicht einfach von den Kantonen übernommen werden. Im Grundsatz habe der Bund für die zu erwartenden finanziellen Mehraufwendungen aufzukommen, fordern sie.

Die übrigen Pläne des Bundesrats kommen bei den Kantonen gut an. Die Entwürfe seien die «konsequente Folge der vom Gesetzgeber beabsichtigten Umsetzung» der Zuwanderungsinitiative. Die Regierung stütze sich bei den Vorschlägen auf das bewährte System der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab und respektiere den föderalen Aufbau des Vollzugs, schreibt die KDK. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!