Luzerner Gericht weist Staatshaftungsklage von Armbrust-Opfer ab

Luzerner Gericht weist Staatshaftungsklage von Armbrust-Opfer ab

17.11.2016, 10:36

Die Frau, die im Kanton Luzern 2007 von ihrem damaligen Freund mit einer Armbrust malträtiert worden war und nur knapp überlebt hatte, ist mit einer Haftungsklage gegen den Kanton vor dem Luzerner Bezirksgericht abgeblitzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Auffassung des Gerichts könne den Angestellten des Kantons keine widerrechtliche Handlung oder Unterlassung nachgewiesen werden, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Die heute 47-Jährige verklagte den Kanton Luzern auf 105'000 Franken Genugtuung. Ihrer Meinung nach war sie von den Behörden nicht hinreichend über die Vorgeschichte ihres gewalttätigen Freundes aufgeklärt worden. Dieser war wegen Mordes, Vergewaltigung, Stalkings und hoher Rückfallgefahr den Ämtern bekannt gewesen.

Behörden schwiegen

Die Frau hatte sich 2007 nach Eifersuchtsanfällen ihres Freundes bei den Behörden über ihn erkundigen wollen, erhielt jedoch kaum Auskünfte. Nachdem sie ihm per E-Mail die Trennung bekannt gegeben hatte, wurde sie bei sich zu Hause von ihrem Freund gefangen genommen. Er vergewaltigte sie und schoss unter anderem dreimal mit einer Handarmbrust auf sie. Dann warf er sie in den Kofferraum seines Autos und startete zu einer stundenlangen Fahrt zu seiner Wohnung.

In dem Haus gelang es dem schwer verletzten Opfer schliesslich nach elf Stunden am Folgetag Alarm zu schlagen. Eine Sondereinheit der Polizei überwältigte den Täter. Zwei Tage nach seiner Verhaftung schlitzte er sich im Gefängnis die Pulsadern auf und starb.

Der Kanton bestritt im Zivilprozess Ende August eine Haftung. Die Angestellten hätten sich an die damaligen Gesetze gehalten und der Frau keine Auskünfte geben dürfen. Ihr Freund sei damals ein freier Mann gewesen, lautete die Argumentation. Die Behörden blieben allerdings nicht untätig. Ein Polizist hatte, ohne Details zu nennen, der Frau geraten, sich sofort von ihrem Freund zu trennen.

Die traumatisierte Frau hingegen warf dem Kanton vor, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte des Täters über jene des Opfers gestellt zu haben. Der Kanton habe die Garantenpflicht verletzt. Mehrere Kantonsangestellte - darunter ein Polizist und ein ehemaliger Amtsstatthalter - hätten durch Unterlassungen den Mordversuch an der Frau nicht verhindert.

Der Hinweis des entsprechenden Polizisten an die Frau, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen, falls sie Probleme habe, sei die einzige rechtliche Handhabe, die der Polizist in dieser Situation hatte, heisst es im Urteil.

Frau kämpft für Rechte von Opfern

Die Frau kämpft seit der Tat für die Rechte von Verbrechensopfern. Bekanntheit erlangte sie mit zahlreichen Interviews und Auftritten zu ihrem Schicksal in deutschen und Schweizer Talk-Shows. Zudem veröffentlichte sie ein Buch und gründete eine Selbsthilfegruppe.

In mehreren Kantonen ist derzeit die Verbesserung des Opferschutzes politisch ein Thema - darunter in Luzern und Zug. Der Polizei soll es erlaubt werden, bei drohender Gefahr Personendaten von potenziellen Gewalttätern an Dritte weiterzugeben. Zudem sollen auch Mediziner der Polizei Meldung erstatten dürfen, ohne dabei das Berufsgeheimnis zu verletzen. In Zürich, Solothurn und Glarus etwa ist die Möglichkeit solcher Gefährdungsmeldungen bereits beschlossen. (sda)

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