Die Schweizer Polizeibehörden sollen rascher mit EU-Ländern und den USA DNA-Profile und Fingerabdrücke abgleichen können. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zu drei internationalen Kooperationsabkommen und den nötigen Gesetzesänderungen verabschiedet.
Ein Abkommen – die Prümer Zusammenarbeit – vernetzt Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder: das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank.
Terroristen, kriminelle Organisationen oder transnational agierende Banden – sie alle sind heute vernetzt und mobil. Dank der neuen Vernetzung lasse sich innert kürzester Frist feststellen, welche ausländischen Behörden relevante Informationen hätten, schreibt der Bundesrat. Die Prümer Zusammenarbeit erlaube es, Ermittlungen einfacher, effizienter und schneller zu gestalten.
Heute kann die Schweizer Polizei zur Fahndung ausgeschriebener oder vermisster Personen nicht auf die nationalen Informationssysteme anderer europäischer Länder zugreifen, wenn sie nach Informationen zu Fingerabdrücken oder DNA-Profilen sucht. Alle Länder müssen separat angefragt werden.
Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Weiterentwicklung. Die Beteiligung für die Schweiz ist laut dem Bundesrat deshalb freiwillig. Allerdings tauschen heute bereits praktisch alle europäischen Staaten DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten über «Prüm» aus. «Steht die Schweiz hier abseits, dürfte sich dies künftig negativ auf den polizeilichen Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten auswirken», schreibt der Bundesrat.
Die Umsetzung des Prümer Abkommens ist eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Dieses befugt die Strafverfolgungsbehörden, auf die Eurodac-Datenbank zuzugreifen. In dieser werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden.
Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die Eurodac-Datenbank jedoch nur zur Prävention und zur Aufdeckung schwerer Straftaten sowie bei Terrorismusverdacht konsultieren. Bedingung für den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank ist der automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen.
Das dritte Abkommen mit dem Namen PCSC-Abkommen sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor. Es ist inhaltlich ähnlich wie das Prümer Abkommen.
Die Umsetzung des PCSC-Abkommens mit den USA ist eine der Bedingungen dafür, dass die Schweiz weiterhin am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen kann, wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt.
Dank diesem Programm können Schweizerinnen und Schweizer zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für bis zu neunzig Tage ohne Visum in die Vereinigten Staaten einreisen. Diese Bestimmung gilt umgekehrt auch für US-Bürgerinnen und -Bürger, die in die Schweiz reisen. Die Schweiz und die USA hatten das Abkommen bereits im Dezember 2012 unterzeichnet.
Die im Verhandlungsmandat bestimmten Richtlinien seien vollumfänglich im Abkommen berücksichtigt worden, hält der Bundesrat fest. Den Datenschutzanliegen der Schweiz und der grundsätzlichen Beschränkung des Anwendungsbereichs des Abkommens auf Verbrechen nach Schweizer Definition sei grosser Stellenwert beigemessen worden.
Nun wird das Parlament über die Genehmigung der beiden Abkommen mit der EU in einem Bundesbeschluss befinden, da zwischen diesen beiden Abkommen ein enger Bezug besteht. In einem separaten Bundesbeschluss wird es über die Genehmigung des Abkommens mit den USA befinden.
Schliesslich muss das Parlament die Kosten für die Systemanpassungen bewilligen. Der Bundesrat beziffert den Betrag auf rund 15 Millionen Franken. Der Anteil der Eigenleistungen liegt bei rund 3,7 Millionen Franken. Mit der vorliegenden Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit im Umfang von 11 Millionen Franken.
In der Vernehmlassung stiessen alle Vorlagen auf grosse Zustimmung, wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt. Die Grünen und die SP forderten aber, dass die Achtung der Grundrechte, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Daten der betroffenen Personen bei der Umsetzung dieser Abkommen ausdrücklich berücksichtigt werden. (sda)