Der frühere Genfer Staranwalt Dominique Warluzel ist am Freitag vom Genfer Strafgericht wegen einer Schussabgabe auf eine Pflegerin zur einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er muss nicht ins Gefängnis.
Der Fall des früheren Anwalts wurde in einem vereinfachten Verfahren anstatt in einem klassischen Gerichtsprozess behandelt. Als Voraussetzung dafür hatte Warluzel den Vorwurf der versuchten Tötung mit Eventualvorsatz aus der Anklageschrift des Genfer Generalstaatsanwalts Olivier Jornot akzeptiert.
Das Gericht verurteilte Warluzel zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, 6 Monate hätte er im Gefängnis absitzen müssen. Der frühere Staranwalt muss aber nicht hinter Gitter, die Strafe wurde zu Gunsten einer therapeutischen Massnahme ausgesetzt.
Damit wurde auch der Gesundheitszustand des Angeklagten berücksichtigt, der seit zwei Schlaganfällen im Jahr 2013 hochgradig pflegebedürftig ist.
Im Rollstuhl vor Gericht
Bereits die anderthalb Monate Untersuchungshaft nach der Schussabgabe sass er im Zellenblock der Genfer Unviversitätsspitäler (HUG) ab. Vor dem Gericht präsentierte er sich im Rollstuhl. «Entschuldigen Sie, ich kann mich nicht erheben», sagte er zur Gerichtspräsidentin.
Der frühere Staranwalt hatte zu Jahresbeginn in einem Genfer Fünsterne-Hotel mit einer Pistole einen Schuss auf eine Krankenpflegerin abgegeben. Die Frau blieb unverletzt. Die Schussabgabe erfolgte nach einem Streit um Lohnforderungen der Frau. (sda)