Nationalratskommission will strengere Integrationsregeln

Nationalratskommission will strengere Integrationsregeln

28.04.2017, 15:36

Ausländerinnen und Ausländer aus Staaten ausserhalb der EU sollen nur noch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie eine Integrationsvereinbarung mit klar messbaren Kriterien unterschrieben und eingehalten haben. Das will das Parlament.

Im Dezember erst hatten National- und Ständerat das neue Ausländer- und Integrationsgesetz verabschiedet. Nun sollen die Regeln bereits wieder geändert werden.

Nach dem Ständerat hat auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit kann die Ständeratskommission die geforderten Gesetzesbestimmungen ausarbeiten.

Klare und strenge Vorgaben

Die Mehrheit der Kommission ist laut der Mitteilung der Auffassung, die vor kurzem beschlossenen Regeln genügten nicht. Nach wie vor hätten die Gerichte einen zu grossen Spielraum. Die Behörden sollten klare und strengere Vorgaben erhalten, wie mit integrationsunwilligen Ausländerinnen und Ausländern vorzugehen sei.

Die Minderheit argumentierte, zuerst sollten Erfahrungen mit den soeben beschlossenen neuen Gesetzesbestimmungen gesammelt werden, bevor schon wieder neue erlassen würden. Zudem befürchtet die Minderheit einen enormen bürokratischen Aufwand, wenn mit Ausländern und Ausländerinnen flächendeckend Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden müssen.

Bestimmungen verschärft

Das im Dezember verabschiedete neue Gesetz enthält bereits etliche Verschärfungen. Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) bekommt nur noch, wer gut integriert ist, also die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.

Wer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Das ist schon heute möglich, etwa bei Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe - neu auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat.

Rückstufung möglich

Neu können die Behörden den C-Ausweis zudem widerrufen beziehungsweise durch eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzen, wenn die Integrationskriterien nicht erfüllt sind. Die kantonalen Behörden sollen die Integration auch bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) berücksichtigen. Besteht ein besonderer Integrationsbedarf, können sie die Bewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden.

Der Kanton St. Gallen fordert nun weitergehende Bestimmungen. Integrationsvereinbarungen sollen für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen an Personen aus Nicht EU/EFTA-Staaten zwingend sein. Ferner sollen die strafrechtlichen Gründe zum Bewilligungswiderruf konkretisiert werden. Auch soll festgelegt werden, ab welchem Betrag Sozialhilfe einen Widerruf ermöglicht. (sda)

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