Übergangsregelung für Wasserzinsreduktion überzeugt nicht

Übergangsregelung für Wasserzinsreduktion überzeugt nicht

13.10.2017, 09:08

Von «Pflästerlipolitik» bis «Ungerechtigkeit»: Die geplante Senkung der Wasserzinsen ab 2020 stösst bei Gebirgskantonen und Parteien von links bis rechts auf heftige Kritik. Die Kantone könnten sich dagegen vorstellen, nur defizitäre Kraftwerke zu entlasten.

Der Bundesrat will die Wasserzinsen senken und so die Wasserkraftwerke entlasten. Er schlägt zunächst eine Übergangsregelung für drei Jahre vor. Ab 2020 soll das Wasserzinsmaximum von heute 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung auf 80 Franken reduziert werden.

Die Landesregierung reagierte mit dieser Massnahme auf wirtschaftliche Schwierigkeiten der Strombranche, die mit einem schwierigen Marktumfeld und niedrigen Strompreisen zu kämpfen hat. Am Freitag ist die Vernehmlassung dazu zu Ende gegangen - das Echo fällt kritisch aus.

Bergkantone sehen rot

Der Widerstand der Kantone war programmiert. Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und Gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Mit der Übergangsregelung würden die Einnahmen um rund 150 Millionen Franken im Jahr sinken. Am wichtigsten sind die Einnahmen aus der Wasserkraftnutzung für die Kantone Graubünden, Uri und Wallis.

Dementsprechend scharf fällt ihre Reaktion aus. Aus ihrer Sicht werden die Bergregionen einseitig abgestraft und müssen zu unrecht die Zeche für eine verfehlte Strompolitik tragen.

Gesamtpaket gefordert

Aber auch Parteien von links bis rechts kritisieren die Vorschläge, darunter auch die CVP von Energieministerin Doris Leuthard. Die Mittepartei lehnt eine Senkung des Zinses zum heutigen Zeitpunkt «entschieden ab». Sie weist zusammen mit der SP und den Grünen darauf hin, dass die Wasserkraftproduzenten bereits mit der Energiestrategie zusätzliche Unterstützung erhalten haben.

Die Wasserkraft sei ausserdem nicht per se defizitär, gibt die SP zu bedenken. Die Senkung des Wasserzinsmaximums trage nichts zur Problemlösung bei. Dieser Ansicht sind auch SVP und FDP.

Die SVP fordert statt der bisherigen «Pflästerlipolitik» ein «Gesamtpaket». Eine Reform zur besseren Unterstützung der Wasserkraft sei nur im Rahmen einer politischen Gesamtschau möglich, unter Einbezug aller betroffenen Kräfte. Die FDP hält ihrerseits fest, dass der Wasserzins und seine Höhe nicht «als heilige Kuh» angesehen werden solle.

Defizit ausweisen

Kritisiert wird auch der Umstand, dass über die wirtschaftliche Situation der Elektrizitätsgesellschaften Unsicherheit herrsche. Stromunternehmen, die Unterstützung wollten, müssten ihre Situation genau belegen können, heisst es vonseiten der Gebirgskantone, der CVP und der linken Parteien.

In diese Richtung geht ein alternativer Vorschlag, den der Bundesrat in der Vernehmlassung ebenfalls zur Diskussion stellt. Demnach soll das Wasserzinsmaximum nur für jene Kraftwerke reduziert werden, die klar defizitär sind. Diese Differenzierung könnte im Vollzug jedoch zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen, gibt der Bundesrat zu bedenken.

Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren begrüsst den Vorschlag. Die profitierenden Kraftwerke müssten dabei Aufwand und Erlös vollständig offenlegen. Dasselbe fordert die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK).

Skeptischer zeigen sich die Parteien. Sie lehnen den alternativen Vorschlag aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Bis zu einem neuen Marktmodell müsse an der heutigen Regelung festgehalten werden, schreibt die CVP. Die Grüne fordert transparente Grundlagen und die FDP warnt vor relativ willkürlichen Entscheiden.

Ziel: Flexibilisierung

Versöhnliche Töne kommen vonseiten der Energieverbände. Der Vorschlag des Bundesrats bedeute eine notwendige Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft, schreibt der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Er spricht von einem Schritt in die richtige Richtung.

Dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse geht die Übergangslösung hingegen nicht weit genug. Er fordert die direkte Einführung einer Flexibilisierung des Wasserzinsmaximums. Auch der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband (SWV) hält die Einführung einer vom Marktpreis abhängigen Bemessung für dringend.

Mit Strommarktmodell verknüpfen

Dass eine Reform Not tut, darin sind sich eigentlich alle einig. Die Mehrheit der Parteien will über das Schicksal der Wasserzinsen jedoch erst dann definitiv entschieden, wenn klar sei, wie der künftige Strommarkt aussehen soll. Bevor ein neues Wasserzinsmodell diskutiert werde, müsse der Strommarkt dringend neu geordnet werden, lautet der Tenor. (sda)

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