Die SBB ist nicht für den Zugunfall in Granges-Marnand VD Ende Juli 2013 verantwortlich, bei dem ein Lokführer ums Leben kam. Das geht aus einer zusätzlichen Untersuchung der Waadtländer Staatsanwaltschaft hervor.
Beim Unfall vom 29. Juli 2013 in Granges-Marnand prallten zwei Züge frontal ineinander. Ein Lokführer starb, 26 Personen wurden verletzt.
Der zweite Lokführer, welcher ein Haltesignal missachtet und die Kollision damit verursacht hatte, wurde vor Gericht angeklagt. Ihm wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Die Angehörigen erstritten sich vor dem Waadtländer Kantonsgericht eine zusätzliche Untersuchung, die eine allfällige Mitschuld der SBB prüfen sollte. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft veröffentlichte deren Resultate am Montag.
«Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der SBB oder ihrer Mitarbeitenden, ausgenommen des bereits vor Gericht angeklagten Lokführers, konnte ausgeschlossen werden», teilte die Waadtländer Staatsanwaltschaft mit.
Prozess Anfang 2017
Sie hatte unter anderem die Sicherheit, die Einrichtungen und das Rollmaterial, die Ausbildung des Personals, eine eventuelle Vorhersehbarkeit des Unfalls sowie das Vorgehen zur Modernisierung des Bahnhofs geprüft.
Weil nun die Strafbarkeit weiterer Akteure ausser des Lokführers ausgeschlossen werden konnte, wurde die zusätzliche Strafuntersuchung eingestellt. Der Lokführer kommt gemäss der Staatsanwaltschaft in den ersten Monaten des nächsten Jahres vor Gericht. (sda)