Stellenmeldepflicht wirkt in Berufen mit hoher Zuwanderung

Stellenmeldepflicht wirkt in Berufen mit hoher Zuwanderung

29.06.2017, 11:20

Die meisten Arbeitskräfte wandern in Berufe mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent ein. Geht es nach dem Bundesrat, gilt ab diesem Schwellenwert die Stellenmeldepflicht, mit der die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt wird.

Gemäss einer Zusammenstellung der Verwaltung lag die Arbeitslosenquote vergangenes Jahr in 88 Berufen bei 5 Prozent oder darüber. Bei Werkzeugmaschinisten betrug die Arbeitslosigkeit gut 41 Prozent, in den Bauberufen waren es 18 Prozent oder mehr. Es folgen Etagen- und Wäschereipersonal, Schauspieler, Metallbauzeichner, Berufe der Uhrenindustrie, PR-Fachleute, Hauswarte und Kuriere.

Eine Übersicht des Staatssekretariats für Migration (SEM), über die der «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» am Donnerstag berichteten, zeigt auch die Zuwanderung in die jeweiligen Berufe. So drängten über 6000 Personen in Berufe des Bauhauptgewerbes, das 18 Prozent Arbeitslosigkeit aufweist.

Gut 9000 Personen kamen für einen Job im Service in die Schweiz, wo die Arbeitslosenquote 10.5 Prozent beträgt. Beim Küchenpersonal mit 9 Prozent waren es über 8300 Personen. Betroffene Berufe wie Hauswirtschaft, Detailhandel oder Montage wiesen ebenfalls eine Zuwanderung von mehreren tausend Arbeitskräften auf.

Insgesamt waren es rund 60'000 Personen, die in einen Beruf mit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit einwanderten. Total waren 2016 rund 66'000 Personen für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz gekommen.

Vorrang für Arbeitslose

Der Bundesrat schlägt vor, dass Arbeitgeber offene Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosigkeit über dem Schwellenwert der Arbeitsvermittlung melden müssen. Dort stehen die Informationen gemeldeten Arbeitslosen während fünf Tagen exklusiv zur Verfügung. Davon profitieren einheimische Arbeitslose, doch auch Stellensuchende aus der EU und Grenzgänger können sich unter Umständen bei der Arbeitsvermittlung anmelden.

Die Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern die Dossiers geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten zu. Diese entscheiden nach eigenem Ermessen, wen sie zum Bewerbungsgespräch einladen wollen.

Bei einem Schwellenwert von 5 Prozent wären nach Berechnungen des Bundesrats letztes Jahr 218'000 Stellen meldepflichtig gewesen - fast ein Drittel aller zu besetzenden Stellen. 187'000 Stellensuchende arbeiteten in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent.

Die Vorschläge des Bundesrats zu den Details des Umsetzungsgesetzes befinden sich seit (gestern) Mittwoch in der Vernehmlassung. (sda)

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