Nationalrat vermeidet bei Zuwanderung die Konfrontation mit der EU

Nationalrat vermeidet bei Zuwanderung die Konfrontation mit der EU

21.09.2016, 20:36

Die Masseneinwanderungsinitiative soll im Einklang mit dem Freizügigkeitsabkommen umgesetzt werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen. Er ist den Anträgen seiner Kommission gefolgt und hat sich für den «Inländervorrang light» ausgesprochen.

Vorgesehen sind drei Stufen von Massnahmen. Zunächst muss der Bundesrat dafür sorgen, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial besser genutzt wird. Überschreitet die Zuwanderung trotzdem einen bestimmten Schwellenwert, kann der Bundesrat Arbeitgeber verpflichten, offene Stellen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zu melden.

Dieser Mechanismus wird als «Inländervorrang light» bezeichnet, hat aber nichts mit einem Inländervorrang zu tun. Der Arbeitgeber ist weiterhin frei, eine Arbeitskraft aus dem Ausland anzustellen. Er muss nicht einmal nachweisen, dass er ernsthaft im Inland gesucht hat.

«Solche Zwänge wollen wir der Wirtschaft nicht auferlegen», sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO). Der Vorrang besteht nach seinen Angaben darin, den inländischen Arbeitskräften einen zeitlichen Vorsprung auf die Konkurrenz aus dem Ausland zu verschaffen.

Nur mit dem Segen der EU

Bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen sind gemäss den Beschlüssen des Nationalrats auch weiter gehende «Abhilfemassnahmen» möglich. Die offene Formulierung des Gesetzes schliesst Höchstzahlen nicht aus. Solche könnten aber nur mit Zustimmung der EU beschlossen werden. Einseitige Massnahmen - also die von der Verfassung geforderte eigenständige Steuerung der Zuwanderung - sind nicht vorgesehen.

Es handelte sich um die Kernfrage der ganzen Debatte. Die CVP-Fraktion, die sich in der Kommission noch für den «Inländervorrang light» ausgesprochen hatte, verlangte im Plenum, dass auch schärfere Massnahmen möglich sein sollen. Gerhard Pfister (ZG) schlug vor, dass der Bundesrat befristete Abhilfemassnahmen beschliessen kann, wenn mit der EU innerhalb von 60 Tagen keine Einigung zu Stande kommt. Unter diesem Regime hätte die Schweiz auch einseitig Höchstzahlen beschliessen können.

Faktisches Vetorecht

Die Schweiz müsse weiter gehende Massnahmen ergreifen können, wenn die Probleme anders nicht gelöst werden könnten, sagte Pfister. Diese Möglichkeit dürfe nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Sonst werde der EU faktisch ein Vetorecht eingeräumt. Gegenüber der sda erklärte Pfister, dass die Bestimmung seiner Meinung nach so lange mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sei, wie keine konkreten Massnahmen ergriffen würden.

Justizministerin Simonetta Sommaruga bestätigte diese Auslegung, lehnte den Antrag aber ab. Niemand wisse, wie die EU reagieren würde. Ausserdem ginge der Auftrag an den Bundesrat, in alleiniger Kompetenz Massnahmen im Widerspruch zum Freizügigkeitsabkommen zu beschliessen, «viel zu weit». Darüber müsste das Parlament entscheiden.

FDP auf Linie

Kommissionssprecher Fluri bestätigte, dass die EU ein Vetorecht habe. Dieses funktioniere aber in beide Richtungen, sagte er. Im gemischten Ausschuss könne die EU auch nichts gegen den Willen der Schweiz beschliessen.

Die Vertreter von SP und FDP warnten davor, eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens in Kauf zu nehmen. Massnahmen, die vom gemischten Ausschuss nicht genehmigt würden, seien mit diesem definitionsgemäss nicht vereinbar, sagte GLP-Fraktionschefin Tiana Moser (ZH). Nadine Masshardt (SP/BE) warf Pfister vor, mit seinem Antrag Horizon 2020 zu gefährden. Für die SP und die Grünen wäre die Vorlage mit dem Zusatz nicht mehr akzeptabel gewesen.

Auch die FDP setzte sich für die Lösung der Kommission ein. Philippe Nantermod (FDP/VS) erinnerte daran, dass die Ansprüche aus dem Freizügigkeitsabkommen vor Gericht eingeklagt werden könnten. Das Bundesgericht habe bereits klargestellt, dass es dem Abkommen den Vorzug geben würde vor dem Landesrecht. Einseitige Massnahmen bezeichnete Nantermod als «Verrat» am Vertragspartner EU.

Bei der der FDP gab es allerdings auch Sympathien für die schärferen Massnahmen. Hans-Peter Portmann (ZH) hatte sogar einen eigenen Vorschlag eingereicht, den er aber nicht vertrat - der Fraktionschef hatte Fraktionszwang verfügt.

Erfolglose SVP

Schliesslich stimmte der Nationalrat mit 98 zu 93 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Antrag der Kommission zu. Damit bleibt die Stellenmeldepflicht als einzige Massnahme, die die Schweiz ohne Einwilligung der EU beschliessen kann. Sie gilt als vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen, eine Einigung mit der EU ist also nicht nötig.

Nach Ansicht der SVP wird ihre Initiative damit nicht umgesetzt. Die Kernelemente der Verfassungsbestimmung seien in der Vorlage nicht enthalten, sagte Roberta Pantani (TI). Die SVP hatte ohnehin eine ganz andere Umsetzung im Sinn. Ihre Anträge wurden aber allesamt abgelehnt.

Zunächst hatte sich die SVP vergeblich für eine Rückweisung an die Kommission stark gemacht. Der Vorschlag des Bundesrats, bei Überschreitung eines Schwellenwerts Höchstzahlen einzuführen, bekam ebenfalls nur aus der SVP Unterstützung. Erfolglos war auch der Antrag, die Kontingents-Regeln für Angehörige von Drittstaaten auf EU-Bürger anzuwenden.

Der Antrag, den Anteil Grenzgänger auf die Hälfte der Belegschaft eines Betriebs zu beschränken, fand im Nationalrat ebenso wenig eine Mehrheit wie der klassische Inländervorrang oder Grenzgänger-Kontingente. Angenommen wurde einzig ein Antrag von Pfister, Kurzaufenthalter, die die Schweiz nach höchstens neun Monaten wieder verlassen, von allfälligen Abhilfemassnahmen auszunehmen. (sda)

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