Bankenombudsman: Mehr Arbeit wegen neuen Bankengebühren

Bankenombudsman: Mehr Arbeit wegen neuen Bankengebühren

29.06.2017, 10:0029.06.2017, 10:08

Der Kampf der Banken gegen sinkenden Erträge hat dem Bankenombudsman letztes Jahr mehr Arbeit beschert. Die Anzahl Beanstandungen und Anfragen wegen steigender Bankengebühren erhöhte sich deutlich.

Schlug sich der Bankenombudsman im Vorjahr vor allem mit den Auswirkungen der Aufhebung des Mindestkurses herum, beschäftigten ihn 2016 die Folgen der Negativzinsen.

«Banken verlangen vermehrt Gebühren für Dienstleistungen, die bis anhin gratis waren, um im derzeit ungünstigen Zinsumfeld sinkende Erträge zu kompensieren», lässt sich Bankenombudsman Marco Franchetti am Donnerstag in einer Mitteilung zitieren.

Die mündlichen und schriftlichen Anfragen wegen strittigen Gebührenerhöhungen nahmen gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent zu. Vor allem die Auslandschweizer hätten ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht, heisst es.

Viele Extragebühren im Ausland

Grund dafür seien die vielen Banken, die aus Risiko- und Profitabilitätsgründen ihre grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten einer Überprüfung unterzogen und dann ihre Geschäftsmodelle angepasst hätten.

In der Folge sahen sich Auslandschweizer sowie Auslandkunden mit Gebührenerhöhungen konfrontiert, respektive der Einführung zusätzlicher Auslandkundengebühren.

Einige Banken hätten die Dienstleistungen für ihm Ausland Domizilierte eingeschränkt oder sogar gekündigt, weil sie sich auf das Inlandgeschäft konzentrieren wollten, schreibt der Ombudsman in seinem Jahresbericht. Viele Institute hätten zudem nach den Verfahren ausländischer Behörden gegen einzelne Banken die Weiterführung der Bankbeziehung von der Steuerehrlichkeit der Kunden abhängig gemacht.

Beschränkter Handlungsspielraum

Zur Angemessenheit von Gebühren äussern kann sich der Bankenombudsman nur, wenn er die Höhe als rechtswidrig betrachtet. Sein Ansatz ist es, die Kunden über die vertraglichen Grundsätze zu orientieren. Bei Einzelprüfungen kann er beurteilen, ob seitens der Bank bei der Anpassung oder Beendigung der Bankgeschäftsbeziehung die vertraglichen Grundsätze eingehalten wurden.

So sind etwa Gebühren nur auf der Basis einer Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kunden geschuldet. Gebührenanpassungen müssen transparent sein und den Kunden auf dem für sie üblichen Weg rechtzeitig mitgeteilt werden.

Interesse an Nachrichtenlosen Konti

Im Berichtsjahr 2016 erreichten die Bankenombudsstelle 837 (Vorjahr 880) schriftliche Fälle sowie 1268 (1182) mündliche Anfragen. Bereits ein Fünftel der neuen schriftlichen Fälle wurden auf elektronischem Weg übermittelt. Insgesamt konnte die Ombudsstelle 2068 Fälle abschliessen, 2 Prozent weniger als im Vorjahr.

Der Ombudsman verbuchte 2016 zudem ein Drittel mehr Gesuche zur Ermittlung nachrichtenloser Vermögenswerte als in den Vorjahren. Dies nachdem Ende 2015 erstmals die Namen der Inhaber von Vermögenswerten publiziert wurde, die seit über 60 Jahren nachrichtenlos sind. In 62 Fällen konnten den Berechtigten nachrichtenlose Werte zugänglich gemacht werden. (sda)

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