Banken geht die Verschärfung der Eigenmittelverordnung zu weit

Banken geht die Verschärfung der Eigenmittelverordnung zu weit

14.07.2017, 08:56

Der Bundesrat will mit der Verschärfung der Eigenmittelverordnung dafür sorgen, dass Banken ein geringeres Klumpenrisiko eingehen. Die Banken lehnen jedoch in zentralen Punkten eine Verschärfung ab. Sie befürchten eine zu starke Einschränkung der Geschäftstätigkeit.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 7. April seine Vorschläge präsentiert, wie die Schweiz die neuen Basel III-Regeln zur Risikoverteilung umsetzen will. So sollen neu Grosskredite und grosse Investments maximal noch 25 Prozent des Kernkapitals ausmachen dürfen. Bisher galt die Quote für das Gesamtkapital. Zudem sollen künftig nicht nur die fünf systemrelevanten Banken, sondern alle Schweizer Banken eine Mindestkapitalquote erfüllen müssen. Die Leverage-Ratio soll dabei mindestens 3 Prozent betragen.

Mit der Präsentation der Vorschläge hat das EFD auch gleich eine erste von der Finanzmarktaufsicht Finma durchgeführte rudimentäre Wirkungsstudie vorgelegt. Das Resultat: Die Einführung einer Leverage-Ratio betrifft kaum eine Bank, weil fast sämtliche Institute über genügend Eigenkapital verfügen.

Bei der neuen Obergrenze für Klumpenrisiken hingegen hat die Studie beträchtliche Auswirkungen gezeigt. So haben gleich mehrere der insgesamt 20 untersuchten Banken mit Wohnbauhypotheken die Obergrenze überschritten. Auch wurden einzelne Banken mit zu hohen Schweizer Pfandbrief-Positionen ausgemacht.

Zustimmung zur Verschuldungsgrenze

Entsprechend fallen auch die Stellungnahmen in der bis am Freitag laufenden Vernehmlassung aus. So zeigen zwar alle von der sda angefragten Bankverbände grundsätzlich Verständnis für die Verschärfung der Schweizer Vorschriften. Auch begrüssen sie mehrheitlich die Einführung einer Leverage-Ratio. Doch bei den Massnahmen zur Verringerung der Klumpenrisiken geht ihnen die Verschärfung deutlich zu weit.

So fordern die Schweizerische Bankiervereinigung, der Verband der Schweizerischen Kantonalbanken, die Vereinigung der Schweizerischen Privatbanken und die RBA-Gruppe, die die Interessen von 36 Regionalbanken vertritt, dass kleine und mittelgrosse Banken nicht gleich streng wie die grossen Banken behandelt werden.

Ebenfalls alle Verbände kritisieren die erhöhten Hürden bei Interbanken-Krediten. Eine Einschränkung von Lombardkrediten und Repo-Geschäften sei eine unnötige Verschärfung, welche weder angemessen noch ökonomisch sinnvoll sei, schreibt zum Beispiel der Kantonalbankenverband.

Weitgehende Einigkeit herrscht auch bei der Forderung, dass auf die zusätzliche Berichterstattungspflicht und die Aufhebung der Ausnahmeregeln verzichtet werden soll. Das EFD hat vorgeschlagen, dass die 25 Prozent-Regel ausnahmslos gilt und dass die Banken ihre zehn grössten Kreditpositionen melden müssen.

Gegen Limite bei Hypotheken

Die Schweizerische Bankiervereinigung, der Kantonalbankenverband und die RBA-Gruppe lehnen zudem die Anwendung der Limite auf Kredite für Wohnliegenschaften im Inland ab. Durch den Wegfall der privilegierten Behandlung der Engagements im Wohnungsbau bestehe die Gefahr, dass Regionalbanken von gewissen Geschäfts- und Kundensegmenten ausgeschlossen werden, schreibt die RBA-Gruppe in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Um die Folgen der neuen Regulierung abschätzen zu können, hat die Finma parallel zur Vernehmlassung eine weitere, breit angelegte Erhebung durchgeführt. Das EFD wird deren Ergebnisse zusammen mit den Vernehmlassungsantworten bei der Überarbeitung der Verordnung berücksichtigen. Die revidierten Vorschriften für die Höchstverschuldungsquote sollen 2018, die Vorschriften zur Risikoverteilung 2019 in Kraft treten. (sda)

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