Die Verbreitung von Hitlers «Mein Kampf» soll auch nach dem Auslaufen der Urheberschutzfrist Ende 2015 in Deutschland verboten bleiben. Darauf haben sich die Justizminister der Bundesländer bei ihrer Konferenz am Mittwoch in Binz verständigt.
«Wir sind zuversichtlich, dass die geltende Rechtslage ausreicht», sagte Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin, Uta-Maria Kuder. Ein Sondergesetz wird demzufolge nicht als nötig erachtet. Bayerns Justizminister Winfried Bausback begrüsste das «klare Signal» der Konferenz.
«Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung, der wir gerecht werden müssen», erklärte er. «Die Weltöffentlichkeit beobachtet genau, wie wir mit dieser menschenverachtenden Schrift umgehen.»
Man sei sich einig gewesen, dass eine unkommentierte Verbreitung auch nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist zum 31. Dezember 2015 verhindert werden soll, sagte Bausback weiter. «Die vorhandenen Mittel des Strafrechts wollen wir konsequent ausschöpfen – das sind wir den Opfern des Holocausts und ihren Angehörigen schuldig.»
Am 31. Dezember 2015, gut 70 Jahre nach Hitlers Tod, erlöschen die Urheberrechte an dem Buch. Dann kann sich der Freistaat Bayern, der die Rechte hält, nicht mehr auf das Urheberrecht beziehen, um den Nachdruck in Deutschland zu verhindern.
Das Münchner Institut für Zeitgeschichte arbeitet seit Jahren an einer kommentierten Ausgabe, die nach dem Auslaufen der Urheberrechte veröffentlicht werden soll. (rar/sda/dpa)