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Die Finanzlage des Kantons Baselland ist prekär. Jüngst schlug die Baselbieter Regierung deshalb vor, auch bei den Kantonsangestellten zu sparen. Um 10 Prozent soll der Aufwand für die über 4000 Kantonsmitarbeiter sinken. Das heisst: Bis 2019 sollen jährlich 60 Millionen Franken eingespart werden. Dafür werden wohl Köpfe rollen, anders erreicht die Regierung dieses Ziel nicht.
In der gegenwärtigen rechtlichen Situation ist es schwierig, Kantonsangestellten zu kündigen, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» schreibt. Die Regierung hat nun deshalb eine Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht vor, dass die Kündigungsgründe nicht mehr wie bisher abschliessend, sondern nur noch beispielhaft im Gesetz geregelt sind. Denn heute gibt es durchaus prekäre Situationen, die keinem der aufgeführten Kündigungsgründe zugeordnet werden kann. Die Neuregelung gibt dem Arbeitgeber also mehr Möglichkeiten, jemanden entlassen zu können.
Das reicht Balz Stückelberger, Präsident der landrätlichen Personalkommission und Arlesheimer FDP-Landrat, nicht. «Angesichts der Finanzlage ist es unerklärlich, dass die Regierung nicht bereit ist, das Personalrecht der harten Realität anzupassen», sagt er gegenüber der «Basellandschaftlichen». Stückelberger fordert, dass die Liste mit den Kündigungsgründen gleich ganz gestrichen wird.
Nötig sei einzig die Angabe eines sachlichen Grundes und ein Schutz vor Missbrauch. Denn: Weist jemand eine mangelnde Leistung auf, kann laut dem FDP-Mann auch mit der neuen Regelung kaum jemandem gekündigt werden. Er kündigt an, dass die FDP dafür kämpfen werde, dass «faule Eier» in der Verwaltung entfernt werden könnten.
Den Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) dürfte die Forderung Stückelbergers kaum freuen. Er sieht schon angesichts der Regierungsvorschläge rot und will sich gegen den «weiteren Abbau des in den vergangenen Jahren bereits stark verwässerten Kündigungsschutzes» wehren. (rwy)