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«Im Zweifel für den Angeklagten» – Gericht spricht drei ehemalige Thuner Fussballer frei

«Im Zweifel für den Angeklagten» – Gericht spricht drei ehemalige Thuner Fussballer frei

22.01.2016, 16:3622.01.2016, 17:12
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Bild: KEYSTONE

Das Regionalgericht Berner Oberland hat am Donnerstag drei ehemalige Spieler des FC Thun vom Vorwurf der Nötigung und der Vergewaltigung freigesprochen. Die drei Männer spielen längst nicht mehr bei Thun. Der Vorfall geht auf das Jahr 2006 zurück.

Eine Frau übernachtete damals bei einem Spieler des FC Thun, dem sie emotional sehr zugetan war. In der Wohnung waren auch zwei Spielerkollegen des Mannes vom FC Thun. Im Laufe des Abends kam es zu sexuellen Handlungen zwischen den drei Männern und der Frau.

Mehr als drei Jahre nach der Tat erstattete die Frau Anzeige. Sie sei auf ein Sofa gedrückt und geschlagen worden, brachte sie vor. Die Männer hingegen berichteten von einem einvernehmlichen Sexerlebnis.

«Im Zweifel für den Angeklagten»

Gerichtspräsident Jürg Santschi sprach die drei Männer nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» frei. Letztlich sei nicht klar, ob sich die Frau wirklich erkennbar gegen die sexuellen Handlungen gewehrt habe.

Eine erkennbare Weigerung wäre aber nötig, um die Angeklagten schuldig zu sprechen. Vielmehr sei die Frau wohl hin- und hergerissen gewesen, ob sie auf das Drängen ihres Freundes für ein Sexerlebnis zu viert eingehen sollte.

Die Schwester der Frau habe vor Gericht geschildert, dass die Privatklägerin unter Druck eher dazu neige, nachzugeben, statt die Konfrontation zu suchen.

Verfahren wieder aufgenommen

Die Frau versuchte die Tat zu verdrängen, was ihr aber offenbar nicht gelang. Erst drei Jahre später erstattete sie Anzeige. Die Staatsanwaltschaft stellte im Februar 2013 das Verfahren wegen mangelnder Beweise ein. Das bernische Obergericht bestätigte den Entscheid, nicht so aber das Bundesgericht.

Es war der Ansicht, das Verfahren hätte nur bei klaren Hinweisen auf Straflosigkeit eingestellt werden dürfen. Hielten sich die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs oder einer Verurteilung die Waage, müsse die Untersuchung fortgeführt werden.

Unterdessen wurde der Fall - zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit - vor dem Regionalgericht in Thun verhandelt. Am Freitag wurden Medienvertreter zur Urteilseröffnung zugelassen.

Nicht die einzige Sexaffäre

Der Berner Oberländer Verein erlebte 2005 eine einmalige Saison. Der «Fussballzwerg» mit Minibudget überraschte die Fussballwelt und spielte sich keck bis in die UEFA Champions League.

Doch auf den kometenhaften Aufstieg folgte ein jäher Fall. 2007 erschütterte ein Sexskansdal den Fussballverein. Es ging um sexuelle Handlungen mit einem minderjährigen Mädchen aus der Fanszene. Das Mädchen war mit den sexuellen Handlungen einverstanden.

Gegen 13 Personen wurde Anklage erhoben, darunter auch mehrere ehemalige Spieler der ersten Mannschaft. Wo es vor Gericht zu Verurteilungen kam, wurden meist bedingte Geldstrafen und Bussen verhängt. (sda)

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