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Für einen Schweizer hätte der Tag im August lediglich mit einer Busse geendet – wenn auch einer zünftigen. Für den 41-jährigen Iraker war er um einiges verheerender. Der Mann war gerade auf bestem Wege Schweizer Bürger zu werden, die Einbürgerungsbewilligung hatte er bereits im Sack. Doch dann hielt ihn die Polizei mit 1,1 Promille am Steuer an, wie die Berner Zeitung schreibt.
Deshalb gab's eine Busse wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand von 800 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken. Die Probezeit liegt bei zwei Jahren. Dabei blieb es nicht.
Die grössere Quittung kam ein halbes Jahr später: Die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM) lehnte sein Einbürgerungsgesuch ab. Der seit 2003 in Bern lebende Iraker wehrte sich daraufhin mit einer Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht. Die Nichteinbürgerung verstosse gegen das Diskriminierungsverbot, argumentierte er.
Er habe in den letzten 17 Jahren in der Schweiz mit diesem Vergehen nur ein einziges Mal gegen das Gesetz verstossen. Er habe aus diesem Fehler viel gelernt. Zudem liege die Schwelle für eine Nichteinbürgerung gemäss der Kantonsverfassung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren – also deutlich höher als das Strafmass, das gegen ihn verhängt wurde.
Alles Argumentieren nützte nichts: Jetzt hat das kantonale Verwaltungsgericht seine Beschwerde abgewiesen. Die Verfahrenskosten von 3000 Franken muss er begleichen.
Das Verwaltungsgericht stellt sich auf folgenden Standpunkt: «Von einer Diskriminierung kann indes nicht im Ansatz die Rede sein.» Schliesslich seien die Einbürgerungsvoraussetzungen für alle Ausländerinnen und Ausländer gleich. Nur weil gemäss Kantonsverfassung kein direkter Ausschlussgrund vorliege, könne der Mann nicht ableiten, dass er eingebürgert werden müsse – zumal ja die Probezeit noch laufe. Bei Einbürgerungen hätten die Behörden gemäss Bundesgericht «weiten Ermessensbereich», so das Verwaltungsgericht im Urteilsschreiben.
Immerhin kann er sechs Monate nach Ablauf seiner Probezeit für seine Blaufahrt wieder ein Einbürgerungsgesuch stellen. (rwy)