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Einbürgerungsgesuch wegen Alkohol am Steuer abgelehnt

«Fahren in angetrunkenem Zustand» – deshalb gibt's für einen Iraker aus Bern keinen roten Pass

In 17 Jahren hat er ein einziges Mal gegen das Gesetz verstossen: Vor einem Jahr wurde er mit 1,1 Promille am Steuer erwischt. Deshalb gibt's für den Iraker jetzt keinen Schweizer Pass – vorerst jedenfalls.
09.09.2016, 05:3009.09.2016, 06:27
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Für einen Schweizer hätte der Tag im August lediglich mit einer Busse geendet – wenn auch einer zünftigen. Für den 41-jährigen Iraker war er um einiges verheerender. Der Mann war gerade auf bestem Wege Schweizer Bürger zu werden, die Einbürgerungsbewilligung hatte er bereits im Sack. Doch dann hielt ihn die Polizei mit 1,1 Promille am Steuer an, wie die Berner Zeitung schreibt.

Deshalb gab's eine Busse wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand von 800 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken. Die Probezeit liegt bei zwei Jahren. Dabei blieb es nicht.

Symbolbild © KEYSTONE/Jean-Christophe Bott

Polizei-Kontrolle, Alkohol am Steuer
Blaufahrt mit Folgen: Für Schweizer hätte sie lediglich mit einer Busse geendet.symbolbild :KEYSTONE/Jean-Christophe Bott

«Aus Fehler gelernt»

Die grössere Quittung kam ein halbes Jahr später: Die Po­lizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM) lehnte sein Einbürgerungsgesuch ab. Der seit 2003 in Bern lebende Iraker wehrte sich daraufhin mit einer Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht. Die Nichteinbürgerung verstosse gegen das Diskriminierungsverbot, argumentierte er.

Er habe in den letzten 17 Jahren in der Schweiz mit diesem Vergehen nur ein einziges Mal gegen das Gesetz verstossen. Er habe aus diesem Fehler viel gelernt. Zudem liege die Schwelle für eine Nichteinbürgerung gemäss der Kantonsverfassung bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren – also deutlich höher als das Strafmass, das gegen ihn verhängt wurde.

Alles Argumentieren nützte nichts: Jetzt hat das kantonale Verwaltungsgericht seine Beschwerde abgewiesen. Die Verfahrenskosten von 3000 Franken muss er begleichen.

«Von einer Diskriminierung kann indes nicht im Ansatz die Rede sein.»
Verwaltungsgericht des Kantons Bern

Kein Anspruch auf Einbürgerung

Das Verwaltungsgericht stellt sich auf folgenden Standpunkt: «Von einer Diskriminierung kann indes nicht im Ansatz die Rede sein.» Schliesslich seien die Einbürgerungs­voraussetzungen für alle Ausländerinnen und Ausländer gleich. Nur weil gemäss Kantonsverfassung kein direkter Ausschlussgrund vorliege, könne der Mann nicht ableiten, dass er eingebürgert werden müsse – zumal ja die Probezeit noch laufe. Bei Einbürgerungen hätten die Behörden gemäss Bundesgericht «weiten Ermessensbereich», so das Verwaltungsgericht im Urteilsschreiben.

Immerhin kann er sechs Monate nach Ablauf seiner Probezeit für seine Blaufahrt wieder ein Einbürgerungsgesuch stellen. (rwy)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Judge Dredd
09.09.2016 06:41registriert April 2016
Fahren in angetrunkenem Zustand mit einem Wert von über 0.8 Promille ist kein Kavaliersdelikt. Hierbei handelt es sich um ein Vergehen und nicht mehr um eine Übertretung. Somit stimmt das mit der Busse auch nicht, denn zur Busse kommt noch eine Geldstrafe (nicht das selbe, da Einkommensabhängig) dazu, nebst den Administrativmassnahmen (Führerausweiswarnentzug von mind. 3 Monaten).
Das die Situation unglücklich ist und ob das Verweigern der Einbürgerung Sinn macht wage ich zu bezweifeln. Grundsätzlich sehe ich ihn aber nicht als Opfer, Opfer sind die Verkehrstoten aufgrund von Alkohol am Steuer
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wololowarlord
09.09.2016 13:23registriert April 2015
Fahren in angetrunkenem zustand? Der hat sich unserer kultur aber gut angepasst, einbürgern!!1!1
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