Von gestern Abend bis heute Vormittag sperrte Facebook den Account von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli. Warum? Das sagt Facebook nicht. Wir können nur mutmassen. Vielleicht, weil ihn mehrere User wegen folgendem Post gemeldet hatten:
Posted by Christoph Mörgeli on Wednesday, August 26, 2015
Was sagt Mörgeli dazu? Er ist empört: «Ich frage mich, wie so etwas passieren kann. Sollte diese Sperrung in einem Zusammenhang stehen mit meinem Fachkräfte-Posting von dieser Woche, dann muss man sich schon fragen, wie weit es bei Facebook mit dem Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit her ist.»
Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit?
Offensichtlich hat Mörgeli die AGB von Facebook nicht gelesen. Dort heisst es unter Punkt 14 «Beendigung»:
Mit anderen Worten: Alles, was irgendjemand auf Facebook postet, kann ein potentieller Grund zur Sperrung sein. Vor zwei Jahren wurden die Accounts von mehreren Schweizer Politikern, darunter Christian Levrat (SP) und Barbara Schmid-Federer (CVP) gesperrt. Auch hier wurden die Gründe nie offiziell bekannt.
«Facebook macht, was es will, und erklärt seine Entscheidungen normalerweise nicht», sagt Martin Steiger, Rechtsanwalt und Spezialist für IT-Recht. «Ich gehe davon aus, dass Facebook regelmässig Meldungen über Mörgeli-Posts erhält. Warum sein Account ausgrechnet jetzt gesperrt wird, ist bislang unklar. Das System Facbook ist völlig intransparent.»
Facebook ist ein US-Unternehmen, beheimatet im Ursprungsland von PC (political correctness). Was bei uns vielleicht toleriert würde, gilt dort bereits als anstössig. Dazu gehören bekanntlich auch Nippel. Dabei sind die Verantwortlichen bei Facebook selbst vermutlich weder prüde noch übermässig politisch korrekt. Aber sie fürchten negative Konsequenzen, die dem Unternehmen aus solchen Inhalten entstehen könnten. Im schlimmsten Fall User-Schwund.
Das alles ist ärgerlich, vor allem auch aus der Sicht Mörgelis. Nicht mehr auf Facebook zu sein, auch nur vorübergehend, stellt heutzutage eine massive Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten dar. Dennoch ist das Unternehmen weit davon entfernt, eine Monopol-Stellung im Bereich Social Media inne zu haben. Ein Anspruchsrecht auf Nutzung lässt sich deshalb nicht aufstellen. Meinungsäusserungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Seine Meinung auf Facebook zu äussern, ist hingegen ein Privileg, das der Konzern nach Gutdünken einräumen – und wieder entziehen kann.
Mörgelis Account ist bereits wieder online. Es ist ihm freigestellt, über die vorübergehende Sperrung zu klagen. Vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US-Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County.
Viel Glück.
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Verbunden mit Hohn und Häme.
Da könnten sogar die Rechten noch was von watson lernen.