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Deutsches Gesetz gegen Hass bei Facebook, YouTube und Co. verabschiedet

Hass bei Facebook und YouTube – Deutschland erhält umstrittenes Gesetz

Der deutsche Bundestag hat das umstrittene Gesetz beschlossen, das Online-Netzwerke zu einem härteren Vorgehen gegen Hetze und Terror-Propaganda verpflichten soll.
30.06.2017, 13:1530.06.2017, 14:59
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Worum geht's?

Das am Freitag vom deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz mit dem sperrigen Namen «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» sieht (unter anderem) vor, dass: 

  • Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter sowie Plattformen wie YouTube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen.
  • Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen.
  • Bei systematischen Verstössen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Bei der Abstimmung hatten Gegner des Gesetzes aus den Fraktionen der Grünen und Linken keine Chance gegen die Regierungsmehrheit von Union und SPD.

Welche Position vertritt die Bundesregierung?

Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte das Gesetz in der Debatte im Bundestag als «Garantie der Meinungsfreiheit». Mit kriminellen Hassposts sollten Andersdenkende zum Schweigen gebracht werden – «mit diesem Gesetz beenden wir das digitale Faustrecht im Netz», sagte Maas.

Die Bundesregierung sei angesichts der ausufernden Hasskriminalität im Netz gezwungen gewesen, einzugreifen. «Denn die Vergangenheit hat gezeigt: Ohne Druck werden die grossen Plattformen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.»

Was meinen die Gegner?

Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internet-Branche warnen davor, dass damit den Unternehmen die Entscheidung darüber überlassen werde, was rechtmässig sei.

Ausserdem sehen die Gegner des Gesetzes die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil sich Facebook und Co. aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden könnten. Dieses befürchtete Phänomen wird von Fachleuten als «Overblocking» bezeichnet.

Bei einer Anhörung im Bundestag Mitte Juni hatten noch acht von zehn Sachverständigen, die die Bundesregierung selbst als Experten geladen hatte, das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Bürgerrechtler, Netzaktivisten und die grossen Tech-Firmen des Silicon Valley hatten sich ebenso gegen die von Maas präsentierte Fassung ausgesprochen.

Und welche Haltung vertritt die Opposition?

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast warnte davor, dass mit dem Gesetz «ganz grundlegende Weichen für das digitale Zeitalter» gestellt würden. Andere Länder – auch nicht-demokratische – schauten auf Deutschland. Es gehe darum, die richtige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz zu finden.

«Ich habe immer noch das Gefühl, dass der Reiz, zu löschen, grösser ist als der Reiz, die Meinungsfreiheit einzuhalten.»
Renate Künast, Grüne

Zudem sei die rechtliche Bewertung vieler Fälle oft schwierig. So sei ein Kommentar, in dem ein Nutzer ihr schrieb, er würde gern ein Enthauptungsvideo von ihr sehen, auch von der Staatsanwaltschaft als nicht strafbar eingestuft worden.

Die Linken-Abgeordnete Petra Sitte warnte im Bundestag, dass Rechtsdurchsetzung in die Hände privater Unternehmen gelegt werde.

Was Facebook erlaubt – und was gelöscht wird

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Was Facebook erlaubt – und was gelöscht wird
Facebook-User dürfen detailliert beschreiben, wie man «einer Schlampe das Genick bricht», hingegen ist ihnen nicht erlaubt, dazu aufzurufen, den US-Präsidenten Donald Trump zu erschiessen. Dies wissen wir dank internen Facebook-Dokumenten, die der britische «Guardian» veröffentlicht hat.
quelle: epa/epa / ritchie b. tongo
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Wie geht's weiter?

Nach der ersten heftigen Kritik an dem im April vorgestellten Entwurf wurde die Möglichkeit vorgesehen, die Entscheidung in schwierigen Fällen auch einem neuen unabhängigen Gremium zu überlassen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht. Wie genau dieses Gremium ausgestaltet und besetzt werden soll, blieb zunächst unklar.

Da die meisten grossen Online-Unternehmen ihren Sitz im Ausland haben, sieht das «Netzwerkdurchsetzungsgesetz» nun auch einen «Zustellungsbevollmächtigten» in Deutschland vor, der binnen 48 Stunden auf Beschwerden reagieren soll.

Die Internet-Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren nach der massiven Kritik aus der Politik das Vorgehen gegen Hassposts und Terror-Propaganda zwar verschärft. Unter anderem der Bundesregierung und der britischen Premierministerin Theresa May gehen die Fortschritte aber nicht weit genug.

Video: watson/Lya Saxer, Knackeboul

(dsc/sda/dpa)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Donald
30.06.2017 14:16registriert Januar 2014
Das führt wohl entweder dazu, dass nur noch Plüsch-Inhalte akzeptiert werden oder sich diese Firmen aus Deutschland zurückziehen.

Beides nichts Positives. Integration und Bildung würden sicher besser helfen. Ist aber natürlich anstrengender.
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reaper54
30.06.2017 14:25registriert März 2015
Das ist ja de-facto ein Zensurgesetz. Ich sehe es ziemlich kritisch wie Deutschland mit diesem Thema umgeht.
Aber wen wunderts, das ist ja alles "Neuland".
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