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Was Sie im Internet legal herunterladen dürfen – und was nicht

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Kleines Download-Einmaleins

Was Sie im Internet legal herunterladen dürfen – und was nicht

21.01.2014, 18:1227.01.2014, 09:37
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Wie ist das schon wieder mit dem Herunterladen von Musik und Filmen im Internet? Die landläufige Meinung: Downloaden ist erlaubt, hochladen nicht. Doch ganz so einfach ist es nicht. Wir zeigen, was Sie in der Schweiz ausschliesslich für den Privatgebrauch herunterladen dürfen.

Was darf ich unabhängig von der Quelle herunterladen oder streamen?

Filme

Szene aus «Pulp Fiction»
Szene aus «Pulp Fiction»Bild: Handsomecitizen

Serien

Szene aus «Breaking Bad»
Szene aus «Breaking Bad»Bild: Wall.alphacoders

Musik

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E-Books

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Hörbücher

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Alle diese Medien dürfen unabhängig von der Legalität der Quelle heruntergeladen oder gestreamt werden. Dasselbe gilt für urheberrechtlich nicht (mehr) geschützte Werke - egal ob Bilder, Fotos oder Musik. Der Schutz läuft 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers ab.

Was darf ich nicht herunterladen? 

Urheberrechtlich geschützte Software. Gemeint sind Computerprogramme sowie PC- und Konsolenspiele. 

PC- und Konsolengames

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Bild: Getty Images North America

Software darf generell auch für den Eigengebrauch nicht heruntergeladen werden.

PC-Programme

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Bild: Shutterstock

Darf ich urheberrechtlich geschützte Musik und Filme hochladen, also anderen zur Verfügung stellen?

Nein. Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nie in Online-Tauschbörsen oder sonstwo im Internet angeboten werden.

Was gilt als Privatgebrauch?

Der Gesetzgeber schreibt: «Als Eigengebrauch gilt jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.» Laut dem Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger darf man einen heruntergeladenen Film mit einzelnen Arbeitskollegen tauschen, nicht aber mit der ganzen Firma.

Warum ist das Herunterladen in der Schweiz erlaubt?

Bei uns wird auf Datenträger bereits beim Kauf eine pauschale Urheberrechtsabgabe erhoben. Die Abgabe erhalten Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Suisa, welche die Interessen der Künstler vertritt. 

«Wer beispielsweise ein iPad-Tablet mit 128 Gigabyte Speicherkapazität kauft, bezahlt dafür unabhängig von der tatsächlichen Nutzung rund 16 Franken an pauschalen Urheberrechtsabgaben», sagt Steiger. Schweizer Konsumenten bezahlen laut seinen Berechnungen weltweit die höchsten Abgaben.

Das Fazit: Sogenannte Gratis-Downloads sind nicht gratis. Der Kunde hat bereits beim Kauf eine im Preis versteckte Abgabe für das allfällige Herunterladen von Filmen oder Musik entrichtet. 

Wird das Downloaden legal bleiben?

«Das ist noch nicht abschätzbar», sagt Rechtsanwalt Steiger. In ihrem Schlussbericht schreibt die Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten (AGUR12), dass das Herunterladen zulässig bleiben soll. Doch die US-Unterhaltungsindustrie macht Druck. Sie will den angeblichen Download-Sumpf Schweiz trockenlegen. 

An einem vertraulichen Runden Tisch diskutieren Vertreter der US-Botschaft, des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und des Bundesamtes für Justiz, wie es weitergehen soll. Derzeit sieht es danach aus, dass die Schweizer Internet-Provider dazu verpflichtet werden könnten, im Ausland illegale Downloadseiten für Schweizer Nutzer zu sperren. 

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