In den USA macht ein Fall aus Houston Schlagzeilen, bei dem ein Mann wegen des Verdachts auf Kinderpornografie-Besitz festgenommen wurde. Google waren drei kinderpornografische Bilder im Gmail-Postfach des Täters aufgefallen, berichtete der Fernsehsender KHOU.
Über eine zentrale Stelle zur Meldung von Kindesmissbrauch seien lokale Behörden alarmiert worden, die einen Durchsuchungsbefehl erwirkten. Sie hätten weitere kinderpornografische Bilder auf dem Tablet und Handy des Mannes gefunden und den Verdächtigen festgenommen. Die Ermittler stellten zuvor auch Textnachrichten sicher, in denen sich der Mann über sein Interesse an Kindern auslässt. 1994 war der Verdächtige bereits wegen sexuellen Missbrauchs an einem achtjährigen Kind verurteilt worden. Ein Prozess soll nun die neuen Vorwürfe klären.
Ein Sprecher von Google erklärte der Nachrichtenagentur AFP, Google nutze die entsprechende Technik nur, um in E-Mails seines Dienstes Gmail nach Bildern zu suchen, die Kindesmissbrauch zeigen. Nach Hinweisen auf andere Verbrechen – der Sprecher nannte als Beispiel die Verabredung zu einem Einbruch – suche Google nicht.
«Leider müssen sich alle Internetunternehmen mit dem Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern auseinandersetzen. Deshalb entfernt Google entsprechende Bilder aktiv aus seinen Diensten wie der Suche oder Gmail», sagte der Sprecher weiter.
In den USA sind E-Mail-Anbieter verpflichtet, einen Verdacht auf Kinderpornografie den Behörden zu melden, wie das Zentrum für vermisste und missbrauchte Kinder (NCMEC) betonte.
In der Schweiz unterstehen heimische Unternehmen strengeren Datenschutzbestimmungen. Eine inhaltliche Überwachung der E-Mails ist kaum vereinbar mit dem gültigen Datenschutz. «Der Daten- und Persönlichkeitsschutz verbietet den Telekomanbietern grundsätzlich die Überwachung des Fernmeldeverkehrs», schreibt Sunrise. Die Überwachung allfälliger Straftaten sei eine Staatsaufgabe und es gäbe aktuell keine diesbezügliche Pflicht für Sunrise und andere E-Mail-Anbieter, den Mailverkehr aktiv nach Verbrechen zu prüfen.
Die E-Mail-Anbieter müssen jedoch mit den Behörden kooperieren, wenn ein Richter oder der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) aufgrund eines konkreten Verdachts Nutzerdaten verlangt.
Swisscom sagt auf Anfrage: «Wir scannen die Postfächer unserer Kunden nicht. Wir werden nur aktiv, wenn wir eine Anfrage des Dienst ÜPF erhalten. In dem Fall sind wir verpflichtet, den Ermittlungsbehörden die gewünschten Daten zur Verfügung zu stellen.»
UPC Cablecom antwortet: «Wir scannen die Mails unserer Kunden nicht. Wir werden nur dann aktiv, zum Beispiel im Bereich Kinderpornographie, wenn wir vom Bund einen entsprechenden Auftrag erhalten.»
Auch populäre deutsche Anbieter wie GMX prüfen die Postfächer nicht auf Kinderpornografie oder andere Verbrechen. «Wir scannen die Inhalte der E-Mails unserer Nutzer nicht, es findet lediglich die notwendige Überprüfung auf Viren und Spam statt», sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber der «Süddeutschen Zeitung».
Anders sieht dies bei internationalen E-Mail-Anbietern wie Apple, Google oder Yahoo aus. Diese lassen sich «in den Geschäftsbedingungen ihrer Dienste den Zugriff [auf E-Mails] erlauben», schreibt die «Süddeutsche Zeitung».
Kritiker in den USA äussern denn auch Bedenken über die technische Möglichkeit der Internetkonzerne, persönliche Daten ihrer Nutzer auszuspionieren. Bisher war lediglich bekannt, dass Google im Internet hochgeladene Bilder mit bekannten Fotos von Kinderpornografie abgleicht. So soll dafür gesorgt werden, dass die Bilder nicht in Google-Suchergebnissen auftauchen. Dass auch E-Mail-Postfächer bei Gmail danach durchsucht werden, war nicht bekannt.
watson hat auch Green, Microsoft und Apple um eine Stellungnahme gebeten. Der Artikel wird ergänzt, sobald sich die Unternehmen äussern. (oli/pru/sda/dpa/afp/spon)