Der Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen weiteren Rückschlag erlitten. Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt Auckland bestätigte am Montag einen Entscheid zur Auslieferung.
Wie schon die Vorinstanz urteilte das Gericht, dass der 43-Jährige den amerikanischen Behörden übergeben werden darf. Dotcoms Anwalt kündigte umgehend an, auch das jüngste Urteil anzufechten. Die Entscheidung sei «äusserst enttäuschend».
Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben.
It's a political case.
— Kim Dotcom (@KimDotcom) 20. Februar 2017
It's a political judgement.
I told you I can't be extradited for Copyright and I was right.
What is this? Sharia law?
Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochlüden. In den USA werden Dotcom, der aus Deutschland stammt und mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heisst, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäscherei vorgeworfen. (kad/sda/reu)