28.12.2016, 10:5228.12.2016, 11:24
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) warnt vor einem intransparenten Online-Shop für Kosmetik- und Schönheitspflegeprodukte. Personen hätten Waren erhalten, ohne dafür eine Bestellung ausgelöst zu haben. Auch würden zusätzliche Gebühren verrechnet.
Seit einiger Zeit seien beim SECO vermehrt Meldungen über den Onlineshop www.stylelux.ch eingegangen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Website wird durch das dänische Unternehmen Lux International Sales ApS betrieben.
«Vorsicht vor intransparentem Online-Shop», warnt der Bund.screenshot: stylelux.ch
Der Konzern missachtet laut SECO die für Online-Shops geltenden Transparenzbestimmungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach müssen Kunden darauf hingewiesen werden, wie weit der Bestellvorgang fortgeschritten ist. Blosses Surfen auf einer Website oder die Eingabe der Personalien für ein Kundenkonto dürften noch keine Bestellung auslösen.
Mängel stellt das SECO auch bei der Bekanntgabe des Preises fest. In den vorliegenden Fällen hätten gut lesbare Hinweise gefehlt, wonach der Versand der Ware aus dem Ausland zu zusätzlichen Zollgebühren und der Schweizer Mehrwertsteuer führe.
Das Seco schreibt
«Der vorliegende Online-Shop ist mit Preisen in Schweizer Franken und einer .ch-Domain respektive einem Landeshinweis ‹CH› speziell auf Konsumenten und Konsumentinnen in der Schweiz ausgerichtet. Gemäss der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) muss deshalb der tatsächlich zu bezahlende Preis bekanntgegeben werden. Im genannten Fall erfolgt der Versand der Ware aus dem Ausland. Beim Grenzübertritt können für den Konsumenten und die Konsumentin zusätzlich die Schweizer Mehrwertsteuer sowie Zollgebühren und Verzollungskosten anfallen. Vorliegend fehlen jedoch leicht sichtbare und gut lesbare Hinweise zu diesen Kosten sowie detaillierte Ausführungen zu deren Berechnung. Zudem müssen allfällige Gebühren für die Rechnungsstellung, Kreditkartenkosten für Auslandtransaktionen und Fremdwährungsumrechnungen sowie Versandkosten zweifelsfrei angegeben werden.
Auf der Seite www.stylelux.ch wird diesen Erfordernissen nicht genügend nachgekommen. Insbesondere fehlt es an der vollständigen Zusammenfassung der Bestellung, an der Möglichkeit, diese zu korrigieren, an der korrekten Angabe des Endpreises sowie an Hinweisen auf mögliche Zollgebühren, Verzollungskosten und die Schweizer Mehrwertsteuer.»
(dsc/sda)
Das könnte dich auch noch interessieren:
Twint versucht, Kundenkarten wie Migros Cumulus direkt in den Zahlungsvorgang an der Ladenkasse zu integrieren. Davon sollen Konsumenten und Händler profitieren.
2023 wurde an den Schweizer Ladenkassen fast doppelt so häufig mit Twint bezahlt als noch im Vorjahr. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass Nutzerinnen und Nutzer seit einiger Zeit unter anderem die Coop Supercard in der Bezahl-App hinterlegen können und beim Bezahlen mit Twint Treuepunkte sammeln, ohne zusätzlich das Kärtchen zücken zu müssen. Bislang konnten aber nur wenige Kundenkarten in der App hinterlegt werden. Das soll sich nun ändern.