Anmerkung: Die AGB sind von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Die im Folgenden behandelten Beispiele sind nicht allgemein gültig, sondern nur bei Verträgen mit den spezifisch genannten Unternehmen.
Das bedeutet, das Unternehmen muss die Ware nur bis vor die Tür bringen. Der Käufer ist selber verantwortlich, die Ware selbst in den vorgesehenen Raum zu transportieren. Dies sollte man vor allem im Voraus abklären, wenn man schwere Waren bestellt. Ausserdem muss die Lieferadresse per LKW erreichbar sein. Sollte ein langer Fussweg erforderlich sein, muss der Kunde dafür aufkommen. (Quelle: interdiscount.ch, Abschnitt 7.6)
Watson-Userin N. hatte bei digitec.ch einen Fernseher bestellt. Dieser wurde aber geliefert, als N. arbeitete. Als sie von der Arbeit nach Hause kam, bot sich ihr folgendes Bild:
Zum Glück war der Fernseher noch da. Doch es hätte viel dicker kommen können. Ein Blick in die AGB der Galaxus AG, Betreiber von digitec.ch, zeigt, dass Galaxus bei Nichtannahme des Pakets den Vertrag stornieren und dem Kunden 20 Prozent des Warenwertes in Rechnung stellen kann. Im Falle des Flachbildfernsehers wären das mehr als 100 Franken.
In vielen AGB ist vermerkt, dass die Lieferung auf das Risiko des Kunden geht. Das Unternehmen haftet also nicht, wenn die bestellte Ware auf dem Weg zum Kunden beschädigt wird. Auf manchen Portalen kann zusätzlich zur Ware noch eine Liefergarantie gekauft werden, die die Beschädigung beim Transport abdeckt. (Quelle: interdiscount.ch, Abschnitt 3.4)
Kommt die Ware also beschädigt an, muss sich der Kunde bei der Speditionsfirma, meistens der Schweizerischen Post, beschweren. Die Post haftet bei Beschädigung oder Verlust mit Maximal 500 Franken. Ist das Paket mit der Zusatzleistung Signature versehen, beträgt die Haftungslimite 1500 Franken. (Quelle: post.ch, AGB «Postdienstleistungen» für Privatkunden, Abschnitt 3.1.3)
Lieferfristen sind nicht gleich Lieferfristen. Der Kunde hat erst Anspruch auf eine Stornierung des Vertrages, wenn er das Produkt 30 Tage nach Ablauf der angegebenen Lieferfrist noch nicht erhalten hat. (Quelle: interdiscount.ch, Abschnitt 7.3)
Sollte ein Produkt technische Mängel aufweisen, muss der Kunde diese dem Unternehmen innerhalb von 5 Tagen melden und darf das Produkt nicht in Betrieb nehmen. Die Originalverpackungen müssen aufbewahrt werden, bis das Unternehmen die schriftliche Genehmigung erteilt, dass diese weggeworfen werden dürfen. Ob die Ware dann repariert oder ersetzt wird, liegt im Ermessen des Unternehmens. (Quelle: microspot.ch, Abschnitt 3.6)
Sollte ich mehrere Produkte bestellen, kann es sein, dass eines oder mehrere davon nicht geliefert werden können. Dies ist jedoch kein ausreichender Grund, die Bestellung komplett zu stornieren. Ich muss mich dann mit der Teillieferung zufrieden geben. (Quelle: microspot.ch, Abschnitt 3.3)
Die privaten Daten, die in Zusammenhang mit der Bestellung aufgegeben wurden, können vom ganzen Konzern genutzt werden. Gebe ich also zum Beispiel auf Microspot.ch meine Daten ein, dürfen diese von der gesamten Coop-Gruppe verwendet werden. (Quelle: microspot.ch, Abschnitt 8.4)
Weiter dürfen diese Daten mit Informationen von sogenannten Adresshändlern ergänzt werden. Adresshändler kaufen und verkaufen Adresslisten von und an Unternehmen. Hier findest du ein Beispiel dafür.
Wie soll ich denn feststellen, ob ein Produkt technische Mängel aufweist, bevor ich es in Betrieb genommen habe?
Leider gibt es in vielen AGBs auch viele Artikel die eigentlich nichtig sind, weil sie dem schweizerischen Gesetz widersprechen.