Daniel Muster existiert tatsächlich. Er ist keine Erfindung eines Bürokratengehirns, die die Leerstellen beim Namen auf Kreditkarten- und ID-Vorlagen ausfüllen muss. Daniel Muster existiert, nur wusste das bis zum 29. Dezember kaum jemand. Dann erschien das Bundesgerichtsurteil 1C_455/2016 in Sachen «Beschwerde gegen den Beschluss vom 14. September 2016 des Regierungsrats des Kantons Zürich».
Drei Monate nach dem gescheiterten Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz NDG stellte das Bundesgericht fest: Die Ostschweizer Justizdirektoren haben sich unzulässig in den Abstimmungskampf eingemischt, indem sie in einer Medienmitteilung im Vorfeld der Abstimmung ihre Unterstützung für das umstrittene Gesetz bekundeten. In dem beanstandeten Kommuniqué vom 31. August hiess es: Die OJPD – dazu gehören die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau, Zürich – «unterstützt die Vorlage für das Nachrichtendienstgesetz einstimmig».
Die Intervention der OJPD, so das Bundesgericht, sei mit der Abstimmungsfreiheit unvereinbar. Nur die Intervention des Zürcher Regierungsrats sei aufgrund besonderer Betroffenheit zulässig gewesen, da in Zürich zahlreiche Grossanlässe stattfänden und der Kanton mit dem Flughafen und dem grössten Bahnhof potentielle Anschlagsziele für Terroristen böte.
Trotzdem wies das Bundesgericht die Beschwerde ab. «Stellt das Bundesgericht im Vorfeld einer Abstimmung oder bei deren Durchführung Mängel fest, so hebt es den Urnengang nur auf, wenn die gerügten Unregelmässigkeiten erheblich sind und das Ergebnis beeinflusst haben können.» Das Ergebnis aber war überdeutlich: 65,5 Prozent der Stimmberechtigten sagten Ja zu einer schärferen Überwachung, in allen Ostschweizer Kantonen lag der Stimmenanteil über 60 Prozent.
Was eine Bombe hätte sein können, war ein laues Lüftchen, ein Neujahrsheuler, zwei Tage zu früh gezündet. Daniel Muster, Inhaber einer IT-Sicherheitsfirma und Spezialist für verschlüsselte Kommunikation im Netz, war der Beschwerdeführer. Jetzt, fünf Tage nach der Publikation des Entscheids, sagt er, er sei froh, dass es so herausgekommen ist. «Stellen Sie sich vor, die Beschwerde wäre gutgeheissen worden, die Abstimmung hätte wiederholt werden müssen und in der Zwischenzeit wäre die Schweiz Ziel eines Terroranschlags gewesen.» Aber eigentlich will er sich gar nicht vorstellen, was dann auf ihn, den Verhinderer des NDG, zugekommen wäre.
Muster ist kein fanatischer Überwachungsgegner. Er gehörte nicht zum Kernteam der NDG-Gegner. Seine Website, auf der er die Nachteile des NDG auflistete, lautete bezeichnend-neutral: www.zum-ndg.ch. Er gehöre keiner Partei an und wo er politisch zu verorten ist, das will er nicht verraten. Nur so viel: Der «gutschweizerische Kompromiss», der liege ihm am Herzen. Gäbe es eine Partei, die den ausgewogenen Dialog in ihrem Programm festgeschrieben hätte, Muster wäre wohl Mitglied.
Ohne Unterstützung der NDG-Gegner reichte Muster am 2. September 2016, drei Wochen vor der Abstimmung, die Beschwerde ein. Nicht, weil er gegen ein neues Nachrichtendienstgesetz sei, so Muster. Sondern, weil er gegen dieses Nachrichtendienstgesetz sei. «Es war ein letzter, verzweifelter Versuch, dem Stimmvolk die anderen Seiten des NDG zu präsentieren.» Die anderen Seiten, das sind etwa das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Muster durch das Überwachungsgesetz gefährdet sieht. Oder, dass Schwerverbrecher im Ausland geschützt werden könnten. Oder, dass laut Muster im Zusammenhang mit dem NDG gespeicherte Daten auch für andere Delikte genutzt werden könnten. Bagatelldelikte, der Schoggistängeli-Fall.
Es sind die schwammigen Ausführungen, die unklaren Bestimmungen des Überwachungsgesetzes, die gemäss Muster das «Potential haben, der Sicherheit der Schweiz zu schaden» und die ihn dazu bewogen haben, bis vors Bundesgericht zu ziehen. Alleine.
Kosten sind dem 53-Jährigen keine entstanden, das Bundesgericht erhob keine Gerichtskosten, nur vorschiessen habe er müssen. Verloren hat er nichts. Ausser ein bisschen Zeit. Gewonnen hat er vielleicht die Anerkennung von Leuten wie Martin Steiger, IT-Rechtsanwalt und eines der Aushängeschilder des NDG-Nein-Bündnisses. «Interessant», nennt Steiger das Urteil. Interessant einerseits, weil es sich beim Bundesgerichtsurteil um einen gut begründeten Grundsatzentscheid handle, der «in Zukunft relevant sein könnte, wenn etwa die umstrittene Kabelaufklärung vor Bundesgericht landet.» Interessant anderseits, weil das Bundesgericht mit seiner Begründung die «Abstimmungspropaganda des Bundesrats eins zu eins übernahm». «Matchentscheidend», das räumt Steiger ein, sei die Einmischung der Ostschweizer Kantone aber nicht gewesen.
«Die Ängste der Menschen sind zu respektieren», sagt Muster. Es liege ihm fern, den demokratischen Entscheid zu kritisieren, er wünschte sich bloss, die Menschen seien sich ein bisschen bewusster, dass sie in einer «Scheinsicherheit» lebten. Scheinsicherheit, das ist für ihn, den diplomierten Physiker, dass man nun zwar ein überbordendes Nachrichtendienstgesetz habe, aber noch immer problemlos mit auf unterschiedlichen Namen lautender Bordkarte und Identitätskarte ein Flugzeug besteigen könne.
Muster, breite Schultern, kantiges Gesicht, sonore Stimme, sagt Sätze wie: «Es gibt kein richtig und falsch». Oder: «Einfache Lösungen existieren nicht.» Nur wenn es um seine Kernkompetenz, die digitale Verschlüsselung, geht, gibt er die Zurückhaltung auf: «Mumpitz» nennt Muster etwa die Behauptung, dass die elektronische Signatur, die digitale Unterschrift zur Identifikation einer Person, genutzt werden könne.
Muster ist ein Einzelkämpfer, eine Ein-Mann-Armee. Im Gegensatz zu den «lone wolf»-Attentätern, die das neue NDG explizit ins Visier nimmt, ist er aber einer, dessen Sprengkraft begrenzt ist. Und einer, der die grosse Bühne nicht sucht – bezeichnenderweise fand die Diskussion um die Einmischung der Kantone im Abstimmungskampf denn auch weitgehend hinter den Kulissen statt. Dass es überhaupt eine Beschwerde gab, erfuhren viele erst aus den Medien. Fredy Fässler etwa, Justizdirektor des Kantons St.Gallen, oder Cornelia Komposch, die Thurgauer Polizei-und Justizdirektorin, die sich im «St. Galler Tagblatt» überrascht zeigte ob des Entscheids. Christian Rathgeb, Präsident der OJPD, sagte auf Anfrage, er habe das Urteil mittlerweile erhalten. Eine Stellungnahme will der Bündner Regierungsrat aber, wenn überhaupt, erst im März abgeben.
Und jetzt? Ist Musters Kampf gegen eine unverhältnismässige Überwachung vorbei? Muster schweigt einen Moment und zieht dann den Vergleich zur Abschaffung der Todesstrafe im Schweizer Strafgesetz. «Das ging nicht von heute auf morgen, sondern erfolgte schrittweise». Muster hofft, dass auch beim NDG mit der Zeit und mit der Erfahrung eine ausgewogenere Lösung gefunden wird. Auch wenn es keine einfache Lösungen gibt.