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Hat die Polizei beim FCZ-Fanmarsch überreagiert?

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Einkesselung vor Zürcher Derby
Die Badenerstrasse in Richtung Letzigrund war von der Polizei abgeriegelt (Albisriederplatz). Bild: watson/pma
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800 Anhänger eingekesselt und kontrolliert

Hat die Polizei beim FCZ-Fanmarsch überreagiert?

Vor Zürcher Fussball-Derbys gehören Fanmärsche mit Pyros zur Tradition. Normalerweise werden sie von der Polizei toleriert; am Samstag ging sie jedoch gegen FCZ-Fans vor. Aus dem Umfeld des Clubs wird heftige Kritik laut.
23.02.2015, 16:5623.02.2015, 17:43
Roman Rey
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Die Anhänger des FC Zürich wollen sich den Polizeieinsatz vom Samstag nicht ohne weiteres gefallen lassen. Rund 800 Fans waren während eines Marsches zum Letzigrundstadion von der Polizei eingekesselt worden, 11 verhaftet. Sie kündigen nun rechtliche Schritte an: «Die Zürcher Südkurve wird das weitere Vorgehen der Stadtpolizei auf jeden Fall juristisch und anwaltlich begleiten», schreibt die Südkurve auf ihrer Website.

Die Fan-Vereinigung übt massive Kritik am Einsatz: «Mit ihrem aggressiven und unverhältnismässigen Vorgehen nahm die Polizei stundenlange Verkehrsbehinderungen und Ausschreitungen mutwillig in Kauf».

«Die Zürcher Südkurve wird das weitere Vorgehen der Stadtpolizei auf jeden Fall juristisch und anwaltlich begleiten.»

Auch der FCZ scheint nicht ganz glücklich über das Vorgehen der Einsatzkräfte. In einem Statement begrüsst der Verein zwar, «dass Einzeltäter für fehlbares Handeln zur Rechenschaft gezogen werden». Was dann folgt, kann man aber als Polizeikritik hinter vorgehaltener Hand sehen:

«Gleichzeitig appelliert der FC Zürich aber auch, dass die Verhältnismässigkeit von allen involvierten Parteien gewahrt wird und nicht eine ganze Gruppe von Personen unter dem Fehlverhalten von einzelnen zu leiden hat und in der Folge so auch der Besuch des Spiels verunmöglicht wurde.»

Gingen die Einsatzkräfte zu weit?

Ob die Polizei unverhältnismässig gehandelt hat, ist schwierig zu sagen. Reto Müller, Lehrbeauftragter für Sicherheits- und Polizeirecht an der Universität Basel, sagt zu watson: «Die Festhaltung und die Kontrolle gehören zu den Massnahmen, welche im Polizeigesetz generell-abstrakt geregelt sind.» Es komme in erster Linie darauf an, welche konkreten Gefahren man habe abwehren wollen.

Die FCZ-Anhänger argumentieren, der Einsatz von Pyros habe sich im Vergleich zu anderen Fanmärschen im normalen Rahmen bewegt. «Das ist bei der Gefahrenabwehr unerheblich», sagt Müller. «Zudem haben die politischen Behörden ja angekündigt, künftig restriktiver vorzugehen».

«Die politischen Behörden haben ja angekündigt, restriktiver vorzugehen.»

Dies thematisiert die Südkurve auch in ihrem Statement. Man ist überzeugt, dass «die Aktion von langer Hand geplant war und nicht wie angegeben durch das Zünden von Feuerwerk ausgelöst wurde». 

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Besonders sauer stösst den Fans auf, dass alle Marschteilnehmer von der Polizei registriert wurden. Per Megaphon forderte die Polizei alle Teilnehmer dazu auf, sich kontrollieren und fotografieren zu lassen sowie ihre Personalien anzugeben. 

Dass die Polizei die Personalien von 800 Marschteilnehmern zur weiteren Kontrolle festhalten sei grundsätzlich zulässig, sagt Rechtsexperte Müller. Bei jenen, denen man keine Gesetzesverstösse nachweisen könne, müssten die Daten aber wieder gelöscht werden.

Polizei: Die Daten werden in fünf Jahren gelöscht

«Die Personalien der Marschteilnehmer kommen nicht automatisch in die Hooligan-Datenbank Hoogan, sondern in die Polizei-Datenbank Polis», sagt Michael Wirz von der Stadtpolizei Zürich auf Anfrage. Dort würden sie, wie es das Gesetz in solchen Fällen vorsehe, nach fünf Jahren gelöscht. «Falls jedoch im Zuge der Ermittlungen eine konkrete Straftat nachgewiesen werden kann, wird ein Eintrag in der Hooligan-Datenbank geprüft.»

Aus Sorge, in einer Datenbank registriert und darum mit künftigen Repressalien rechnen zu müssen, weigerten sich die Fans zunächst, mit der Polizei zu kooperieren, sagt ein Marschteilnehmer zu watson. 

«Das Hooligan-Konkordat ist umstritten, weil damit teilweise das Strafrecht umgangen werden kann.»

Daraufhin eskalierte die Situation. Die Einsatzkräfte griffen immer wieder Fans aus der Menge heraus, um sie zu kontrollieren, worauf sie von einzelnen Teilnehmern mit Steinen und Flaschen angegriffen wurden. Ein Beamter sei mit einer Stange attackiert worden. Die Polizei setzte Tränengas, Gummischrot und Wasserwerfer ein.

Die Polizei handelte im Rahmen des Hooligan-Konkordats, das eine rechtliche Grauzone darstellt. «Das Konkordat ist umstritten, weil damit teilweise das Strafrecht umgangen werden kann, indem eine verwaltungsrechtliche Massnahme an die Stelle eines Strafverfahrens tritt», so Experte Müller. Stadionbetreiber und Polizei könnten Massnahmen wie Rayonverbote aussprechen – ohne Untersuchungen und Verfahren. «Es besteht die Gefahr, dass Unschuldige, die sich in der Nähe von Chaoten aufhalten, hineingezogen werden», ergänzt er.

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35 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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jk8
23.02.2015 17:48registriert Oktober 2014
Danke watson, Danke Roman, das hier nicht die übliche Medienhetze betrieben wird und die Situation auch aus der Sicht der "bösen" erzählt wird
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auslandbasler
23.02.2015 21:41registriert Februar 2015
Die Frage muss doch sein, ist die Aktion der Behörde verhältnismäßig oder nicht. Was passierte also? Pyro innerhalb einer Gruppe die sich höchstens selber gefährden. Dafür riskiere ich doch keine solche Aktionen. Die verletzten wären völlig unnötig. Nicht nur der Polizist hätte nicht verletzt werden müssen. Und dann die Kosten. Und was bringt es. Es kann kaum jemand verurteilt werden, die Bestrafung wird willkürlich ausfallen und mittels hooligankonkordat. Das heisst, man kann sich dagegen nicht wehren. Dazu ist es nicht möglich gegen die fehlbaren Polizisten vorzugehen. Es kann Tote geben, allerdings nicht wegen der Pyro. Gummischrot auf Kopfhöhe ist verdammt nochmal gefährlich. Natürlich sind die Fans keine Chorknaben, aber bitte, kann das wirklich das Ziel sein? Mir tun alle leid, die da reingeritten werden, sowohl die vernünftigen Polizisten wie auch die Fans.
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TschGadEis
23.02.2015 18:18registriert Januar 2015
Schade, dass nicht auf Verbrechen einzelner Polizisten (oder soll ich sie "so genannte Polizisten" nennen?) eingegangen wird. Beispielsweise das Abfeuern von Gummischrot auf Gesichtshöhe (und dann erst noch gegen das Kollektiv)!
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