Es ist bekannt, dass die Ecopop-Initianten es mit dem Landverbrauch und dem Kinderkriegen selbst nicht so eng sehen, wie man aufgrund ihrer Initiative vermuten könnte. Vergangene Woche berichtete watson über den Grundbesitz und den Kinderreichtum einiger der Ecopop-Vorreiter, was diesen nicht gefiel und harsche Kritik am Artikel auslöste.
Im Rahmen einer kritischen Rückmeldung per Mail kündigte Welti gegenüber watson an, auf einem weiteren Grundstück, das er besitze, ein Bauverbot zu erlassen. Das Grundstück liegt in Trüllikon (ZH) und ist nach Auskunft des Grundbuchamtes 2241m² gross. Welti hatte das Grundstück vor 2011 erworben und bald darauf gerodet. Wie ein Vergleich von Satelliten-Bildern zeigt, standen auf dem Grundstück hinter dem Haus eine grössere Anzahl Bäume.
Auf den aktuellen Satellitenbildern von Google aus dem Jahr 2014 sind die Bäume nicht mehr zu sehen, dafür ein kleiner Zubau:
Gemäss Auskünften von Nachbarn sind die Bäume unter Weltis Ägide gefällt worden. Der Grund dafür ist nicht bekannt. 2011 gab Welti zudem ein Bauprojekt auf dem Grundstück ein. Es handelt sich dabei um den «Ausbau Ökonomie-Trakt», wie es in dem Baugesuch heisst. Im Klartext: Welti hat die denkmalgeschützte Scheune auf seinem Grundstück zu einem Wohnhaus umfunktionieren lassen. Nach Auskünften von Nachbarn hat Welti die Scheune einem jungen Paar verkauft, das nun auf dem Grundstück wohnt.
Zusammen mit der vierköpfigen Familie im Haupthaus leben auf dem Grundstück also sechs Personen, die pro Kopf je 373,5m² Siedlungsfläche beanspruchen. Damit liegen die Bewohner von Weltis Grundstück über dem Zürcher Durchschnitt von 285m² beanspruchter Siedlungsfläche pro Kopf. Den Rest des Grundstücks will Welti nach eigenen Angaben mit einem Bauverbot belegen, wie er watson in seiner Reaktion auf den ursprünglichen Ecopop-Zersiedelungsartikel wissen liess.
Welti selbst wollte sich gegenüber watson trotz mehrmaliger erneuter Versuche der Kontaktaufnahme nicht weiter zu seinem Grundstück in Trüllikon äussern.*
*Korrektur: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels hiess es, Welti habe sich nicht zu seinem Grundstück in Trüllikon äussern wollen. Das ist falsch. Welti hat nach Publikation des Artikels per Mail Ausführungen zu seinem Grundstück nachgereicht. Wir geben die Ausführungen im Folgenden unverändert wieder:
«Meine Liegenschaft, Diessenhoferstrasse 37 in Trüllikon umfasst rund 2'840 m2, Bauzone (Kernzone). Darauf steht ein jahrhundertealtes Weinbauernhaus, umfassend Wohnteil (60 %) und innerhalb derselben Mauern einen Oekonomieteil. Der Oekonomieteil ist geht gegen das Dorfzentrum zu, dem Wohnteil dorfauswärts folgt der sehr grosse überbaubare Garten und anschliessend offene Landschaft.
Den Ökonomieteil habe ich verkauft. Darin hat nun der Käufer ein Einfamilienhaus gebaut, begleitet von der kantonalen Denkmalpflege. Es sieht sehr gut aus, keine wirklich sichtbare Änderung, keine neuen Fenster im damals luxuriös gebauten Ökonomieteil. Geschützte Teile im Innern bleiben erhalten. Mein Teil, Wohnhaus und überbaubarer Garten ist bei mir geblieben. Ich bin daran, den Garten und das Haus privatrechtlich und öffentlichrechtlich zu schützen. Bevor ich die Liegenschaft gekauft habe, war ein Bauprojekt mit 4 Einfamilienhäusern im Garten am Laufen.»