Der Bundesrat verstärkt den Kampf gegen Schwarzarbeit. Im Zentrum einer geplanten Gesetzesrevision steht der erleichterte Daten- und Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden.
Zudem soll der Kreis der Behörden erweitert werden, welche Verdachtsmeldungen an die Kontrollorgane machen können. Auf diese Eckwerte einigte sich der Bundesrat am Mittwoch. Er hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Ende März 2015 einen Vorentwurf für eine Vernehmlassung auszuarbeiten.
Entgegen einem früheren Beschluss hat der Bundesrat zudem entschieden, die unterjährige Meldung neuer Mitarbeitenden an die Ausgleichskasse nicht abzuschaffen.
Mit der geplanten Vorlage soll das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, welches 2008 in Kraft getreten ist, angepasst werden. Eine Überprüfung der Wirksamkeit im Jahr 2012 hatte ergeben, dass für eine bessere Bekämpfung der Schwarzarbeit eine Gesetzesänderung nötig ist. Das Gesetz hätte gemäss den ursprünglichen Plänen des Bundesrats schon im laufenden Jahr geändert werden sollen.
Mängel hatte der Bundesrat 2012 insbesondere bei den Kompetenzen der Kontrolleure und den Deklarationspflichten der Arbeitgeber geortet. Zudem sollten mit einer Revision offene Fragen zum Vollzug geklärt und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert werden. Ob diese Probleme mit der nun geplanten Revision auch angegangen werden sollen, war beim Staatssekretariat für Wirtschaft nicht zu erfahren.
Die Zahl der Schwarzarbeits-Verdachtsfälle hat letztes Jahr stark zugenommen. Insgesamt leiteten die kantonalen Kontrollorgane 14'465 Verdachtsfälle an die zuständigen Behörden weiter. Daraus lässt sich allerdings nicht direkt auf eine Zunahme der Schwarzarbeit schliessen, da 2013 auch die Zahl der Kontrollen zugenommen hatte. (rar/sda)