Am Montag nimmt Geri Müller sein Amt als Stadtammann von Baden wieder auf. Seine Kompetenzen sind aber stark eingeschränkt: Der Stadtrat hat ihn entmachtet. Nach einem Beschluss des Stadtrates nimmt Müller bis auf weiteres nur noch die ihm per Gesetz zugeordneten Funktionen wahr.
Daniel Kübler, Politikprofessor am Zentrum für Demokratie in Aarau, sagt: «Für mich ist fraglich, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es dem Stadtrat erlaubt, Geri Müller seine Ressorts zu entziehen.»
Weder im kantonalen Gemeindegesetz noch in der Badener Gemeindeordnung finde sich ein solcher Passus. Zudem betont Kübler: «Geri Müller hat seinen Auftrag von der Stimmbevölkerung erhalten, nicht von den Stadtratskollegen, deshalb kann auch nur das Volk entscheiden, ob er im Amt bleiben soll.»
Politologe Kübler kritisiert das Vorgehen des Stadtrats als Bruch des Kollegialitätsprinzips. Es gebe keine objektiven Gründe, dass Müller sein Amt nicht wieder aufnehmen könnte. «Er hat sich juristisch nichts zuschulden kommen lassen, gegen ihn läuft kein Strafverfahren und er ist ab nächster Woche nicht mehr krankgeschrieben.»
Kübler könnte sich vorstellen, dass Müller rechtlich gegen den Entzug seiner Ressorts vorgeht. Er verweist auf einen ähnlichen Fall im Kanton Neuenburg. Jean-Charles Legrix, SVP-Stadtpräsident in La Chaux-de-Fonds, sah sich mit Mobbingvorwürfen und Rücktrittsforderungen konfrontiert.
Schliesslich entzogen ihm seine Regierungskollegen die Amtsgeschäfte. Das liess sich der 51-Jährige nicht gefallen und verklagte die Stadtregierung wegen Amtsmissbrauchs. Das Kantonsgericht gab ihm Recht, im Januar erhielt Legrix die Regierungsaufgaben zurück, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete.
Könnte auch Geri Müller gegen den Entzug der Ressorts klagen? Michael Frank vom Rechtsdienst der Aargauer Gemeindeabteilung sagt: «Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt, deshalb ist der Rechtsweg unklar.» Allenfalls könnte Müller ans Verwaltungsgericht oder an den Regierungsrat gelangen. (az/lhr)