Laut der Südostschweiz will ein Glarner Bürger ein Verhüllungsverbot in der Kantonsverfassung verankern. Im September reichte er einen entsprechenden Antrag ein – einen Memorialsantrag.
Danach darf niemand sein
Gesicht im öffentlichen Raum und an
Orten verhüllen, die allgemein zugänglich
sind oder der Erbringung von
Publikumsdienstleistungen dienen.
Weiter steht im Antrag, dass keine
Person gezwungen werden kann, ihr
Gesicht aufgrund des Geschlechts zu
verhüllen. Ausnahmen seien zugunsten
der Gesundheit,der Sicherheit, des
Klimas oder des einheimischen
Brauchtums zu gestatten. Fasnächtler können also aufatmen.
Die Glarner Regierung taxiert den Antrag als rechtlich zulässig, stellt jedoch infrage, dass dieser einem öffentlichen Interesse entspricht. Zumal weder Hooligans noch Dutzenden von Burka-Trägerinnen im Glarnerland unterwegs sind.
Wenn das der Landrat
gleich entscheidet, müssen anschliessend
zehn der 60 Landräte und Landrätinnen
dafür stimmen, dass der Antrag
auch erheblich sei. Nur so käme er
ausgearbeitet vor die Landsgemeinde. (rwy)
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