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Nach Feuerattacke gegen schlafenden Obdachlosen in Berlin - Haft für Haupttäter

epa05689281 A bench on the platform at the Schoenleinstrasse metro station in Berlin, Germany, 27 December 2016. On the night of 25 December 2016, unknown persons attempted to set fire to a homeless p ...
Bild: EPA/DPA

Nach Feuerattacke gegen schlafenden Obdachlosen in Berlin – Haft für Haupttäter

13.06.2017, 14:4113.06.2017, 17:07
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Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Das Berliner Landgericht liess in seinem Schuldspruch am Dienstag den Vorwurf des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Der junge Mann habe schwere Verletzungen seines Opfers riskiert, «nur um sich gegenüber Jüngeren aufzuspielen», sagte die Vorsitzende Richterin Regina Alex.

Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten.

Ein siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden.

Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt aus juristischer Sicht nicht so schwer wie versuchter Mord. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft gegen die sechs jungen Männer in ihrer Anklage erhoben. Für den 21-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. Dem folgte das Gericht nun nicht.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Flüchtlinge aus Syrien und Libyen in der Weihnachtsnacht 2016 den Obdachlosen auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstrasse angezündet haben. Fahrgäste löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die Attacke und die Fahndungsbilder von den feixenden Jugendlichen hatte in Deutschland landesweit Entsetzen ausgelöst.

«Nur ein kleines Feuerchen»

Die Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Er gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber «nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen». Die Tat bezeichnete er als idiotischen Streich und bat um Verzeihung. Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.

Die Gruppe lose miteinander bekannter Flüchtlinge habe sich gelangweilt. Der Haupttäter habe sich als ältester der 15- bis 21-Jährigen als «Wortführer» aufspielen wollen und «den grossen Macker markiert», sagte die Richterin.

Keiner in der Gruppe habe versucht, ihn aufzuhalten. Die anderen hätten den 21-Jährigen hätten durch Interesse ermutigt. «Ohne Publikum hätte er das Vorhaben nicht weiter verfolgt», so Alex. Nur einer der Angeklagten habe auf den Überwachungsbildern erkennbar Unbehagen gezeigt, als die Gruppe vom Tatort flüchtete.

Wodka, Cannabis, Ecstasy und Heroin

Dem Urteil zufolge waren alle Angeklagten voll schuldfähig. «Wir gehen davon aus, dass der erhebliche Alkohol- und Drogenkonsum nur vorgeschoben wurde», sagte Alex. Der Haupttäter hatte angegeben, am Tatabend neben Wodka auch Cannabis, Ecstasy und Heroin konsumiert gehabt zu haben.

«Das Opfer war eines der schwächsten der Gesellschaft», sagte Alex. «Wir sind der Überzeugung, dass der Haupttäter Verletzungsabsichten hatte.»

Dass der Fall so rasch aufgeklärt wurde, lag auch an Aufnahmen aus Videokameras. Nach der Veröffentlichung von Bildern stellten sich die meisten Verdächtigen. Zu erkennen war auf den Aufnahmen, dass die jungen Männer vom Tatort flohen, ohne sich um den Obdachlosen zu kümmern. (sda/dpa/afp)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Calvinandboby
13.06.2017 14:47registriert März 2016
WAS? Das ist ja grauenhaft. Die meisten Drogendelikte fallen mit mehr Haftstrafe aus. Ich kann nicht anders als zu denken das dieses Urteil nur so minder ausgefallen ist, weil es sich bei dem Opfer um einen Obdachlosen handelt.
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