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Justiz ermittelt: Ex-Geliebte soll Jörg Kachelmann der Freiheit beraubt haben

epa05113002 Claudia D., former girlfriend of Swiss weather presenter Joerg Kachelmann, enters the court room of the higher regional court in Frankfurt am Main, Germany, 20 January 2016. In a conflict  ...
Claudia D., die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann.Bild: EPA/DPA

Justiz ermittelt: Ex-Geliebte soll Jörg Kachelmann der Freiheit beraubt haben

07.03.2017, 09:5807.03.2017, 10:40
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Gegen die frühere Geliebte von Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Ermittlungen wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung eingeleitet. Das bestätigte eine Justizsprecherin.

Die Staatsanwaltschaft wurde dabei von sich aus tätig – als Konsequenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt von 2016. Das OLG entschied damals, dass die Frau im Jahr 2010 Kachelmann bewusst falsch wegen Vergewaltigung angezeigt habe. In dem Prozess ging es um Schadenersatz, nicht um Freiheitsberaubung. Der Schweizer Wettermoderator sass 132 Tage in Untersuchungshaft.

File --- Weatherman Joerg Kachelmann appears as guest on Guenther Jauch's ARD talk show in Berlin, Germany, 14 October 2012. The "Bild" newspaper (print and online) has been convicted b ...
Jörg Kachelmann sass 132 Tage in U-Haft.Bild: EPA

«Justizskandal»

Bei der Prüfung des OLG-Richterspruchs habe sich ein Anfangsverdacht ergeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird und welchen Ausgang dieses hat, sei derzeit unklar. Die Durchsicht von tausenden Aktenseiten dauere vermutlich noch Monate. Die Justiz in Mannheim ist zuständig, da sich der Fall in diesem Landgerichtsbezirk zugetragen hatte.

Das OLG Frankfurt hatte geurteilt, die Frau sei mit «krimineller Energie» und «direktem Vorsatz» vorgegangen. Dies habe zur Freiheitsberaubung – Kachelmanns U-Haft – geführt. Die aus Baden-Württemberg stammende Ex-Geliebte hatte das Urteil als «Justizskandal» bezeichnet. (whr/sda/dpa)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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07.03.2017 10:36registriert März 2014
Sie hat auch seine Karriere zerstört. Er hat recht, wenn er sich wehrt und seinen Ruf reparieren will.
Jetzt soll bitte noch die Schwarzer öffentlich eingestehen, dass sie sich in dem Fall verstiegen hat. Zwar ist eine Klage Kachelmanns gegen ihre publizistische Parteinahme in dem Fall gescheitert, aber sie hat ihn schlicht vorverurteilt. Sollte man nicht, darf man nicht, bringt nichts.
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elmono
07.03.2017 10:29registriert April 2014
Wurde auch Zeit. 132 Tage in U-Haft, das wünsch ich keinem ne Woche.
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