06.09.2017, 09:5406.09.2017, 09:59
Ungarn und die Slowakei müssen sich an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU beteiligen. Dies hat das EU-Gericht (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.
Die Regierungen in Budapest und Bratislava hatten gegen die im September 2015 von den EU-Staaten beschlossene Verpflichtung zur Umverteilung von bis zu 120'000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland geklagt.
Mit dieser Massnahme wollten die übrigen EU-Staaten die beiden Hauptankunftsländer Italien und Griechenland entlasten. Der Beschluss war mit einem Mehrheitsentscheid gefällt worden - gegen den Willen von Ungarn, der Slowakei, Tschechien und Rumänien.
EU-Generalanwalt Yves Bot hatte bereits Ende Juli in seiner Stellungnahme empfohlen, die Klage der beiden Länder abzulehnen. In den meisten Fällen folgen die Luxemburger Richter den Empfehlungen der Generalanwälte. (sda)
Flüchtlinge kämpfen gegen Grenzen
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Flüchtlinge kämpfen gegen Grenzen
15. September, Istanbul, Esenler Busbahnhof: Die Regierung hält Tickets an die Grenze zurück, Flüchtlinge protestieren.
quelle: getty images europe / ahmet sik
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