Zum ersten mal in der Geschichte wird eine in der Schweiz registrierte Vereinigung wegen Menschenrechtsverletzungen im Ausland vor einem hiesigen Gericht belangt. Die holländische Gewerkschaft Federatie Nederlandse Vakbeweging verklagt die FIFA, wie der «Tages Anzeiger» (TA) schreibt.
Zu den Klägern gehören auch zwei Gewerkschaften aus Bangladesch. Dabei geht es um die schlechten Arbeitsbedingungen von Gastarbeitern in Katar: Diese bauen derzeit an der Infrastruktur für die WM 2022.
In der Klage verlangt die Gewerkschaft, dass die FIFA dem Arbeiter Nadim Shariful Alam aus Bangladesch 4000 Dollar Schadenersatz und 30'000 Franken Genugtuung zahlt. Er musste das Land sofort verlassen, nachdem ihn sein Arbeitgeber auf die Strasse gesetzt hatte. Seine Geschichte dient den Klägern dazu, die FIFA allgemein zum Handeln zu bewegen.
Sie fordern, dass der Verband sich beim katarischen Regime dafür einsetzt, dass sich die Arbeitsbedingungen ändern. So soll die Regierung dafür sorgen, dass die Gastarbeiter ihre Arbeitsverträge kündigen können und dass sie ihre Pässe behalten können – diese werden ihnen abgenommen.
Bereits Amnesty International hat die Zustände in Katar kritisiert. Die Gastarbeiter würden unter schlechten hygienischen Bedingungen leben, hiess es. Zudem würden viele oft monatelang keinen Lohn erhalten und würden trotzdem zur Arbeit gezwungen.
«Muss eine Schweizer Vereinigung, die gegen aussen verlautbart, Menschenrechte einzuhalten, sich darauf behaften lassen? Wir meinen, ja», sagt der Zürcher Haftpflichtrechtler David Husmann, der die Kläger vertritt, dem TA.
Der Fussballverband wehrt sich in einem Brief an die Gewerkschaft. Darin betont er, dass die WM-Verantwortlichen vor Ort Standards für die Arbeitsbedingungen eingeführt hätten, die auch kontrolliert würden.
Der Experte für Haftungsfragen, Gregor Geisser, betont, dass die Gewerkschaften mit der Klage rechtlich Neuland betreten. Es sei unklar, inwiefern die FIFA für das Verhalten der katarischen Arbeitgeber verantwortlich gemacht werden könne, sagt er gegenüber dem TA. (rwy)