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US-Justiz stellt Verfahren gegen Roman Polanski nicht ein

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Inzwischen 84 Jahre alt: Filmemacher Roman Polanski.Bild: AP/AP

Trotz Bitte des Opfers: US-Justiz stellt Verfahren gegen Roman Polanski nicht ein

19.08.2017, 01:3619.08.2017, 10:31
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Keine Wende im Verfahren gegen Starregisseur Roman Polanski: Trotz der Bitte seines Opfers um eine Einstellung des Gerichtsprozesses verfolgt die US-Justiz die Jahrzehnte zurückreichenden Vergewaltigungsvorwürfe gegen Polanski weiter.

Er könne das Verfahren gegen den 84-jährigen Filmemacher nicht einstellen, legte Richter Scott Gordon in Los Angeles am Freitag (Ortszeit) in einer zehnseitigen Entscheidung dar.

Samantha Geimer, die nach eigenen Angaben 1977 im Alter von 13 Jahren von Polanski vergewaltigt worden war, hatte die US-Justiz vor gut zwei Monaten persönlich um die Einstellung des Verfahrens gebeten. Sie bitte darum «als Akt der Barmherzigkeit für mich und meine Familie», sagte die 54-Jährige vor dem Gericht in Los Angeles. Geimer hatte bereits mehrfach dazu aufgerufen, den Fall zu den Akten zu legen und sie endlich ihr Leben leben zu lassen.

Das Gericht teilte am Freitag mit, es sei nicht Schuld der Justiz, dass das Verfahren weitergeführt werde. «Wie von Frau Geimer eindrücklich beschrieben, schadet sein (Polanskis) Verhalten ihr weiterhin und verschlimmert das Trauma der Vergewaltigung», erklärte Richter Gordon. «Der Angeklagte ist flüchtig und weigert sich, den richterlichen Anordnungen nachzukommen.»

Polanski hatte 1977 im Alter von 43 Jahren Sex mit der damals 13-Jährigen im Haus des Schauspielers Jack Nicholson in Los Angeles. Er war zunächst wegen Vergewaltigung angeklagt.

Deal geplatzt

Im Rahmen eines Deals mit Polanski lautete der Vorwurf später auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen. Der Filmemacher bekannte sich im Gegenzug schuldig und sass nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwalt 42 Tage in Haft, um sich psychiatrischen Tests unterziehen.

Doch dann liess der Richter nach Angaben von Polanskis Anwalt den Deal platzen und forderte eine 50-jährige Haftstrafe für den polnisch-französischen Regisseur. Polanski floh daraufhin vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück.

Auch im neuerlichen Verfahren weigerte er sich, vor Gericht zu erscheinen, weil er nach Angaben seines Anwalts mit einem unfairen Prozess rechnen muss.

Weiteres Opfer

Geimers Appell für eine Einstellung des Verfahrens hatte diese Woche eine Frau auf den Plan gerufen, die Polanski ebenfalls vorwarf, sie als Minderjährige missbraucht zu haben. Die Frau, die von ihrer Anwältin nur als «Robin» vorgestellt wurde, sagte, sie breche nun ihr Schweigen über die Tat im Jahr 1973, «damit Samantha und die Welt wissen, dass sie nicht das einzige minderjährige Opfer von Roman Polanski» sei.

Weil Robins Vorwürfe bereits verjährt sind, will sie selbst nicht klagen. Ihre Anwältin Gloria Allred sagte allerdings, ihre Mandantin sei zu einer Aussage unter Eid bereit, sollte es jemals einen Strafprozess gegen Polanski geben. (viw/sda/afp)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Watson - die Weltwoche der SP
19.08.2017 08:27registriert September 2016
Unglaublich was sich dieser Kriminelle alles erlauben kann und trotzdem noch überall hofiert und gefeiert wird. Der Typ ist kein Deut besser als die pädophilen Priester. Das Verfahren würde übrigens auch in der Schweiz nicht eingestellt, eine Einstellung auf Bitte des Opfers hin ist nur bei Antragsdelikten möglich.
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