Die indische Regierung will rund 40'000 Angehörige der in Myanmar verfolgten Minderheit Rohingya abschieben. Die geplante Abschiebung der Flüchtlinge begründet die Regierung mit Terrorgefahr.
Viele der Rohingya spielten eine Rolle bei den «mutmasslichen finsteren Plänen» extremistischer Gruppen wie dem pakistanischen Militärgeheimdienst ISI und der Terrormiliz Islamischer Staat, hiess es am Montag in einer schriftlichen Erklärung der Regierung an das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi.
Dort fand am Montag eine Verhandlung über eine Klage zweier Rohingya-Flüchtlinge gegen die Pläne der Regierung statt, die geschätzt 40'000 Rohingya in Indien abzuschieben. Das Gericht ordnete eine weitere Verhandlung am 3. Oktober an.
Die Kläger hatten argumentiert, die Abschiebung der Angehörigen der in ihrem Heimatland Myanmar verfolgten muslimischen Minderheit verstosse gegen den im Völkerrecht verankerten Grundsatz der Nichtzurückweisung. Demnach dürfen Staaten Asylsuchende nicht in ein Land zurückschicken, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen.
Dieser Grundsatz gelte nicht für Indien, hiess es von der Regierung, da das Land der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nie beigetreten sei. Die Rohingya seien illegale Einwanderer. Manche von ihnen stellten eine ernste Bedrohung der nationalen Sicherheit dar.
Die Rohingya in Indien leben in der Regel seit mehreren Jahren dort. Beim UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind rund 16'500 von ihnen als Flüchtlinge registriert.
Seit dem 25. August sind nach UNO-Angaben mehr als 410'000 Rohingya vor Gewalt in Myanmar in das Nachbarland Bangladesch geflohen. Sie sind staatenlos, da Myanmar sie nicht als Bürger anerkennt. (sda/dpa)